Trans Frau nach Angriff «schwer traumatisiert» und arbeitsunfähig

Ein 22-Jähriger ist wegen vorsätzlicher Körperverletzung angeklagt

Der Angeklagte (M) sitzt vor Prozessbeginn im Gerichtssaal (Foto: Daniel Reinhardt/dpa)
Der Angeklagte (M) sitzt vor Prozessbeginn im Gerichtssaal (Foto: Daniel Reinhardt/dpa)

Wegen eines Angriffs auf eine trans Frau in Hamburg im Sommer 2021 muss sich seit Dienstag ein 22-Jähriger vor dem Amtsgericht verantworten.

Der Angeklagte soll die heute 35-Jährige in der Nacht zum 17. Juli 2021 an der Reeperbahn beleidigt und ihr mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft fiel die Frau zu Boden, wurde bewusstlos.

Sie hatte sich zunächst als Dragqueen «Sina Valentina» einen Namen gemacht, heute lebt sie als trans Frau. «Ich bin schockiert, dass ich angegriffen werde, nur weil ich bin, wie ich bin», sagte die Betroffene als Zeugin vor dem Amtsgericht aus. An den Vorfall könne sie selbst sich nicht erinnern. Sie sei erst auf der Intensivstation im Krankenhaus aufgewacht, eine Polizistin habe ihr dann erzählt, was passiert sei.

Noch heute leidet sie an schweren Beeinträchtigungen. «Der Vorfall hat mein Leben zerstört», sagte sie laut einem Bericht von t-online.de vor Gericht. Im Juli vor eineinhalb Jahren hat sie einen Schädelbruch sowie innere Blutungen erlitten. Sie leidet bis heute an Konzentrationsstörungen, sie sei schwer traumatisiert und könne nicht arbeiten. «Ich bin nicht fähig, ein gesellschaftliches Leben zu führen.»

Vor Gericht sagte sie, es gehe ihr um ein grösseres Thema. «Ich halte mein Gesicht für die Community hin.» Trans Personen hätten Angst, gingen wegen solcher Vorfälle nicht mehr auf die Reeperbahn.» Sie sei es leid, sich für ihre Identität rechtfertigen zu müssen. «Transfeindlichkeit wird viel zu selten zur Anzeige gebracht.»

Dabei würden transfeindliche Übergriffe zunehmen, so die 35-Jährige. «Die Community hat Angst.»

Der Angeklagte, ein früherer Kickboxer, äusserte sich zu Beginn des Prozesses nicht zu den Vorwürfen. Weil er zum Zeitpunkt der Tat noch nicht 21 war, findet der Prozess vor einem Jugendschöffengericht statt.

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