Selbstbestimmung für trans und inter Jugendliche auf gutem Weg

Der Ständerat setzte anfänglich eine elterliche Einwilligungspflicht voraus

Symbolbild: Mercedes Mehling/Unsplash
Symbolbild: Mercedes Mehling/Unsplash

Nun lenkt auch die Rechtskommission des Ständerats ein: Trans und inter Jugendliche sollen ihren Geschlechtseintrag selbstbestimmt ändern dürfen.

Am 19. Oktober landete die Vorlage zur vereinfachten Personenstandsänderung zum zweiten Mal bei der Rechtskommission des Ständerats. In einem ersten Durchgang hatten die Rechtskommission und danach der Ständerat gefordert, dass trans und inter Minderjährige ihren amtlichen Geschlechtseintrag nur mit der Zustimmung der Eltern oder eines Vormunds ändern dürfen (MANNSCHAFT berichtete). Mit 8 zu 4 Stimmen sprach sie sich nun gegen die Einwilligungspflicht aus. Nun muss auch der Ständerat der angepassten Vorlage zustimmen. Dieser wird voraussichtlich in der Wintersession darüber befinden.

Transgender Network Switzerland (TGNS) freut sich über den Meinungsumschwung, wie die Organisation in einer Medienmitteilung kommunizierte. Offensichtlich habe man sich im Parlament vertiefter mit der Lebenssituation von jungen trans und intergeschlechtlichen Menschen vertraut gemacht.

Die Rechtsberatung von TGNS begleitet seit zehn Jahren trans und intergeschlechtliche Menschen bei der Änderung des Geschlechtseintrages und Vornamens, zunehmend häufiger auch Minderjährige. «Dabei zeigt sich, dass sich praktisch alle diese Jugendlichen seit dem Kindesalter intensiv mit ihrer Geschlechtsidentität auseinandergesetzt haben und auch damit, wie sie diese nach aussen leben möchten und können», so Alecs Recher, Leiter der Rechtsberatung von TGNS.

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«Wenn sie die Änderung beantragen, dann wissen sie längst nicht nur, was ihr Geschlecht ist, sondern auch, was es bedeutet, den Alltag mit einem falschen Geschlechtseintrag und Namen zu bestreiten», so Recher. «Diese Erfahrung, trans oder intergeschlechtlich zu sein, haben sie auch ihren eigenen Eltern voraus. Entsprechend widersinnig wäre es, die Änderung des Geschlechtseintrages von der Einstellung der Eltern abhängig zu machen – vor allem aber eine menschliche Tragödie für alle Jugendlichen, deren Eltern nicht zustimmen.»

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Sowohl der Nationalrat im September (MANNSCHAFT berichtete) als auch die vorberatende Rechtskommission des Nationalrats im August hatte der Streichung der Zustimmungserfordernis zugestimmt . Christa Markwalder, FDP-Nationalrätin und Vizepräsidentin der Rechtskommission, wies darauf hin, dass 2018 nur 173 Personen ihr Geschlecht im Personenstandsregister ändern liessen.

«Es geht also nicht um eine Gesetzesänderung für eine breite Masse, sondern um eine gezielte Erleichterung für Menschen mit Transidentität oder einer Variante der Geschlechtsentwicklung», sagte sie. «Diese Vorlage ist ein kleiner Schritt für unser Parlament, aber ein grosser Schritt für betroffene Menschen.»

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