Österreich legalisiert Ehe für alle
Der Verfassungsgerichtshof in Österreich legalisiert die Ehe für alle: ab 1. Januar 2019 dürfen homosexuelle Paare heiraten.
Das Gericht begründet seinen Entscheid mit dem Diskriminierungsverbot des Gleichheitsgrundsatzes. «Die Unterscheidung in Ehe und eingetragene Partnerschaft lässt sich heute (…) nicht aufrechterhalten, ohne gleichgeschlechtliche Paare zu diskriminieren», hiesst es in der Mitteilung. Die jüngere Rechtsentwicklung ermöglicht auch eine gemeinsame Elternschaft gleichgeschlechtlicher Paare: Gleichgeschlechtliche Paare dürfen in Österreich Kinder gemeinsam adoptieren und im Rahmen der zulässigen Formen medizinisch unterstützter Fortpflanzung zur Welt bringen.
In Österreich stand Homosexuellen bisher die eingetragene Partnerschaft offen, die rechtlich weitgehend gleichgestellt zur Ehe war, aber aus unterschiedliche Rechtsinstituten bestand. Die Richter prüften aufgrund von Bedenken, dass diese Unterscheidung eine unzulässige Diskriminierung im Hinblick auf die sexuelle Orientierung darstellt und entschieden sich nun, den betreffenden Paragrafen aufzuheben. Im «Eingetragene-Partnerschaft-Gesetz» werden werden nun jene Bestimmungen aufgehoben, die die eingetragene Partnerschaft bisher auf gleichgeschlechtliche Paare beschränkten.
Auslöser des Entscheids war die Beschwerde eines Lesbenpaares, das in eingetragener Partnerschaft lebt und die Zulassung einer Ehe beantragt hatte. Dieser Antrag wurde vom Magistrat der Stadt Wien und in der Folge vom Verwaltungsgericht Wien abgelehnt.
Freudige Reaktionen bei bei rot-grün-pink «Wir begrüssen die heute bekanntgegebene Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare sowie die eingetragene Partnerschaft für verschiedengeschlechtliche Paare zu öffnen», erklärt Lui Fidelsberger, Obfrau der Homosexuellen Initiative (HOSI) Wien. «Wir fordern in diesem Zusammenhang einmal mehr, dass mit einer solchen Öffnung der Ehe unbedingt auch eine umfassende Reform und Modernisierung des Eherechts einhergehen muss, insbesondere für den Fall, dass die eingetragene Partnerschaft bei dieser Gelegenheit abgeschafft werden sollte. Für den Fall, dass sich der Gesetzgeber zu keiner radikalen Reform des Eherechts durchringt, muss die eingetragene Partnerschaft als moderne Alternative unbedingt erhalten bleiben.»
Gemäss «Der Standard» freut sich auch die rot-grüne Politik über den Entscheid: «Wir kämpfen schon lange dafür, dass gleichgeschlechtliche Paare hier nicht länger diskriminiert werden und endlich gleichgestellt sind. Bisher scheiterte eine Beschlussfassung aber immer an der ultrakonservativen Haltung der ÖVP», so die SPÖ-Bundesfrauenvorsitzende und ehemalige Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek. ÖVP-Chef Sebastian Kurz hat sich bisher ablehnend zur Ehe für homosexuelle Paare geäussert.[/vc_column_text][vc_column_text]Anders als in anderen Ländern, die ihre «Ehe für alle» im Parlament beschlossen haben, musste die LGBT-Gemeinschaft in Österreich ihr Recht auf Gleichberechtigung via Gerichte erstreiten.
In der österreichischen Bevölkerung war die Stimmungslage zuletzt positiv. So sind laut einer Umfrage rund 62 Prozent der Meinung, dass die «Ehe für alle» überall in Europa erlaubt sein sollte.
Fragen und Antworten zur Ehe für alle in Österreich:
- Ab wann gilt das neue Gesetz? Homosexuelle Paare müssen sich noch gedulden. Das neue Gesetz gilt ab 1. Januar 2019. Was passiert mit dem Partnerschaftsgesetz Das Gericht hat das Partnerschaftgesetz nicht aufgelöst. Es soll als Rechtsrahmen für bestehende Partnerschaften aufrecht bleiben.
- Umwandung Partnerschaftgesetz Paare in eingetragenen Partnerschaften können in dieser bleiben.
- Müssen Sie erneut heiraten? Ja, wenn sie künftig als verheiratet gelten wollen. Nein, wenn sie mit ihrem bisherigen Status als eingetragene Partner zufrieden sind.
- Eingetragene Partnerschaft für Heteros? Auf Grund der Rechtslage nach dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes haben sie spätestens nach dem 31. Dezember 2018 eine Wahlmöglichkeit. Der Gesetzgeber könnte aber eine Neuregelung beschliessen, die eine andere Rechtslage bringt.
- Eingetragene Partnerschaft ein Ehehindernis? Wer in einer eingetragenen Partnerschaft lebt, darf eine Ehe erst eingehen, wenn die eingetragene Partnerschaft für nichtig erklärt oder aufgelöst worden ist. Ob diese Regelung auch für Paare gilt, die bereits in eingetragener Partnerschaft leben und zusätzlich heiraten wollen, entscheiden die zuständigen Behörden und Gerichte.
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