Kein Asyl für schwulen Ägypter – BAMF: «nur Experimentierphase»
Weil ein Asylbewerber seine Homosexualität angeblich nur ausprobiere, soll er in seine Heimat Ägypten zurückkehren
Homosexuelle aus Verfolgerstaaten, die in Deutschland Asyl suchen, werden häufig in ihrer Not nicht ernst genommen. Das zeigt ein neuer Fall des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Bremen.
In Ägypten ist es aus Behördensicht bekanntlich schon ein Problem, Regenbogenfahnen zu zeigen. Sie werden bei öffentlichen Veranstaltungen nicht geduldet. Vor eineinhalb Jahren traf es die Band Mashrou‘ Leila, im März wurden auch die Fans der Red Hot Chili Peppers vor einem Konzert gefilzt.
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Nun droht einem Flüchtling aus Ägypten die Abschiebung, obwohl man als homosexueller Mann dort bekanntlich verfolgt wird. Die Frankfurter Rundschau berichtet von dem Fall: Der ägyptische Asylbewerber D. ist gelernter Schweisser, 32 Jahre alt. In Deutschland angekommen, landete er in der BAMF-Aussenstelle in Bremen. Dort wurde sein Antrag kürzlich abgelehnt, er soll ausreisen.
Homosexualität bloss «ein Ausprobieren, eine Experimentierphase» Die amtliche Begründung: Bei seiner Sexualität handele es sich «um ein Ausprobieren, eine Experimentierphase, das Erforschen der eigenen Möglichkeiten und Wünsche, nicht um eine gefestigte Präferenz. Derzeit ist und damals war beim Antragsteller alles disponibel», heisst es in dem Bamf-Bescheid, der der FR vorliegt.
Die Anwältin des Ägypters, Nina Markovic, findet diese Begründung zynisch: «Er ist also offensichtlich nicht schwul genug und kann seine Präferenzen jederzeit ändern.» Auch wenn ihr manche Mandanten etwas vorflunkern: Markovic ist davon überzeugt, dass D. tatsächlich homosexuell ist.
Vor Verfolgung nicht sicher Doch selbst wenn der Ägypter mit 32 Jahren noch immer in einer Orientierungsphase stecken sollte: Vor Verfolgung in der Heimat würde ihn das wohl nicht schützen. «Es reicht vollkommen aus, im Verdacht zu stehen», sagt Anwältin Markovic der FR.
Die Annahme, dass D. noch keine «gefestigte Präferenz» habe, begründete das BAMF laut FR so: Er befinde sich erst im Coming-out und lasse sich dabei von dem Verein «Rat & Tat – Zentrum für queeres Leben» unterstützen. Berater Ali Tutar sagt dazu auf FR-Nachfrage: «Wir helfen queeren Menschen dabei, sich ihre Identität bewusst zu machen und damit umgehen zu lernen.» Kein Staat dürfe definieren, wer schwul ist und wer nicht, so Tutar.
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Die BAMF-Zentrale in Nürnberg äussert sich nicht dazu, wo genau eine «Experimentierphase» ende oder dazu, ob schwule Ägypter zumindest bei einer «gefestigten Präferenz» als schutzbedürftig anerkannt würden. Fragen der FR wurden von einem Sprecher mit Textbausteine zum üblichen Verfahrensgang beantwortet. Demnach erkenne man homosexuelle Asylbewerber nur dann an, wenn ihnen «schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen» drohen, und zwar «mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit und zielgerichtet wegen der sexuellen Ausrichtung».
Bei den sorgfältigen Einzelfallprüfungen überprüfe man auch die Glaubwürdigkeit der Antragsteller. Das Bundesamt nehme seine Verantwortung gegenüber Schutzsuchenden sehr ernst, versicherte der Sprecher. Die Anwältin des Ägypters hat beim Bremer Verwaltungsgericht nun Klage gegen den Ablehnungsbescheid erhoben.
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