«Homosexualität verschwiegen»: 3‘000 Euro Entschädigung an Ex-Frau
Die spanische Richterin berief sich dabei auf Gesetze aus dem Jahr 1889.
Der Anwalt Javier Vialta muss seiner Ex-Frau 3’000 Euro Entschädigung zahlen, weil er vor und nach ihrer Ehe gleichgeschlechtliche Beziehungen hatte. Das entschied eine spanische Richterin, obwohl der Angeklagte beteuerte, dass er in seine Frau verliebt und während der Ehe «total heterosexuell» gewesen sei. Spanische LGBTIQ-Aktivist*innen sprechen von einem «gefährlichen Präzedenzfall».
Der spanische Anwalt Javier Vilalta bezeichnet sich selbst als bisexuell und versichert, während der Ehe in seine heutige Ex-Frau verliebt gewesen zu sein. Eine Richterin in Valencia glaubt ihm offenbar nicht und erklärte die Ehe, die 2011 im gemeinsamen Einvernehmen geschieden wurde, nachträglich als nichtig. Doch mehr noch: Der Spanier muss seiner ehemaligen Frau 3’000 Euro Entschädigung zahlen – tausend für jedes der drei Ehejahre. Grund: Er habe ihr seine «Homosexualität verschwiegen».
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Klage 5 Jahre nach Trennung Tatsächlich räumte Vilalta ein, vor und nach der Ehe Affären mit Männern gehabt zu haben. Doch betrogen habe er seine damalige Frau nie. «Ich war in sie verliebt, als ich geheiratet habe», sagte er gegenüber El Mundo. Zur Zeit der Ehe sei er «total heterosexuell» gewesen. Die Trennung hätte nichts mit seiner sexuellen Orientierung zu tun gehabt.
Die beiden seien gute Freunde geblieben – selbst nachdem er ihr 2016 seinen männlichen Partner vorgestellt hatte. Diesen habe sie gemäss Vilalta «sehr nett» gefunden. Als sie jedoch herausgefunden hatte, dass er schon vor ihrer Ehe Affären mit Männern hatte, verklagte sie ihn. Ursprünglich forderte sie sogar 10’000 Euro Entschädigung, wie El Mundo berichtet.
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«Homosexualität verschwiegen» Sogar der Staatsanwalt plädierte dafür, die Anklage zu verwerfen. Die Richterin in Valencia entschied jedoch anders und berief sich dabei auf Gesetze aus dem neunzehnten Jahrhundert. Da er vorsätzlich seine Homosexualität gegenüber seiner Partnerin verschwiegen habe, sei die Ehe durch «Betrug» zustande gekommen. Sie müsse daher annulliert werden und seiner einstigen Ehefrau stünde eine Entschädigung zu.
Der spanische LGBTIQ-Verband FELGTB bezeichnete das Urteil gemäss Spiegel als «reaktionär». Mit dem Prozess habe die Richterin einen «besorgniserregenden und gefährlichen Präzedenzfall» geschaffen, heisst es in einer Mitteilung. Die sexuelle Orientierung einer Person öffentlich auf die Anklagebank zu setzen, sei verfassungswidrig.
Berufung bereits angekündigt Auch die stellvertretende Ministerpräsidentin der Region Valencia, Mónica Oltra, äusserte sich zum Urteil. Sie forderte die Abschaffung solcher überholten gesetzlichen Regeln, die gegen die Grundrechte verstiessen.
Der Verurteilte selbst bezeichnete das Urteil als «schrecklich». Seine Anwälte kündigten bereits Berufung an.
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