Oberstes Gericht in Hongkong erkennt Rechte und Pflichten für Homopaare an
Nach vier Jahren wird einem Hongkonger das Recht auf Ehegattenleistungen für seinen ausländischen Ehemann zugesprochen
Rechte und Pflichten einer im Ausland geschlossenen Ehe gelten auch in Hongkong. Das jüngste Urteil des obersten Gerichts ist ein weiterer Meilenstein für die Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare in der chinesischen Sonderverwaltungszone.
Angus Leung und sein Ehemann Scott Adams haben die gleichen Rechten und Pflichten wie heterosexuelle Ehepaare. Zu diesem Schluss kam heute das oberste Gericht in Hongkong. Als langjähriger Staatsangestellte hatte Leung, der als Grenzbeamter arbeitet, Ehegattenleistungen für seinen Ehemann eingefordert.
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Leung und Adams hatten vor fünf Jahren in Neuseeland geheiratet. Ein Jahr später reichte Leung Klage ein, da sich die öffentliche Verwaltung Hongkongs weigerte, seinen neuen Zivilstand anzuerkennen und seinem Ehemann die damit verbundenen Leistungen zu gewähren, darunter die Krankenversicherung.
In ihrem Urteil nahm das Gericht sowohl die öffentliche Verwaltung Hongkongs als auch die Steuerbehörden in die Pflicht. Obwohl es ein «legitimes Ziel» der Regierung sei, die heterosexuelle Ehe zu schützen, hätten die beiden Abteilungen es versäumt, im Fall Leung differenziert zu handeln.
«Inwiefern schwächt es die Institution der Ehe in Hongkong, wenn Herrn Adams eine Krankenversicherung erhält?», hielten die Richter in einem 32-seitigem Statement fest. «Inwiefern nimmt die Ehe in Hongkong Schaden an, wenn man dem Kläger die Erfüllung seiner Steuerpflicht in Form einer gemeinsamen Veranlagung erlaubt?»
«Wir dürfen keine Zeit verschwenden», schrieb der Interessensverband «Hong Kong Marriage Equality in einem Statement. «Wir fordern die Regierung auf, der Argumentation des Gerichts Folge zu leisten und die Ehegleichstellung einzuführen und dabei alle Richtlinien und Gesetze zu revidieren, die Familien aufgrund ihrer sexuellen Orientierung diskriminieren.»
Das Urteil ist ein weiterer Meilenstein für die rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare in Hongkong. Im Juli 2018 gewann eine lesbische Frau einen jahrelangen Rechtsstreit mit der Einwanderungsbehörde am obersten Gericht. Sie hatte geklagt, weil ihrer Ehefrau eine Aufenthaltsbewilligung im Rahmen des Familiennachzugs verweigert worden war. Dieses sei nur heterosexuellen Ehepaaren vorbehalten, hatte die Einwanderungsbehörde argumentiert.
Gericht in Hongkong anerkennt gleichgeschlechtliches Paar
Hongkong ist eine autonome Sonderverwaltungszone Chinas, die gleichgeschlechtliche Partnerschaften nicht anerkennt. Zudem existiert kein Diskriminierungsschutz für LGBTIQ-Personen.
Vor drei Jahren führte Taiwan als erstes Land Asiens die Ehe für alle ein.
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