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Todesurteile gegen Lesben im Iran: Oberster Gerichtshof soll prüfen

Offiziell wurden die beiden Frauen wegen «Korruption auf Erden» verurteilt

Iran
Foto: Hengaw

Die umstrittenen Todesurteile gegen zwei lesbische Aktivistinnen im Iran sollen vor dem Obersten Gerichtshof überprüft werden.

Wie die iranische Nachrichtenagentur Isna am Mittwoch berichtete, soll das Urteil des Revolutionsgerichts der nordwestlichen Stadt Urmia dem Obersten Gerichtshof vorgelegt werden. Die Europäische Union hatte die Todesstrafe gegen die LGBTIQ-Aktivistinnen am Dienstag verurteilt (MANNSCHAFT berichtete).

Der Iran stellt das Urteil unterdessen anders dar. Nach offiziellen Angaben wurden beide Personen wegen «Korruption auf Erden» zum Tode verurteilt. Sie hätten als Teil einer Gruppe landesweit junge Mädchen mit falschen Versprechen zur Prostitution ins Ausland gelockt und damit ein unmoralisches Verbrechen begangen. Auch ein mutmaßlicher Anführer sowie eine dritte Frau sollen verurteilt worden sein.

Der Iran machte keine Angaben zu möglichen politischen Aktivitäten oder der sexuellen Orientierung der Verurteilten. Homosexualität ist im Iran verboten und wird hart bestraft.


Im Juni gab es bereits eine Hinrichtungswelle im Iran, offenbar wurde ein schwuler Mann getötet (MANNSCHAFT berichtete). Ein schwuler Iraner berichtete zuvor, dass er seine Vergewaltigung nicht anzeigen konnte: Das verhinderten die islamischen Gesetze seines Landes (MANNSCHAFT berichtete).


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