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Tag des Grundgesetzes: Regen­bogen­fahne vorm Bundestag

Es geht um den verfassungsmässigen Schutz von LGBTIQ

Grundgesetz für Alle
Aktion der Initiative «Grundgesetz für Alle» (Foto: Christoph Soeder/dpa)

Zum Tag des Grundgesetzes (23. Mai) setzt die Initiative Grundgesetz für Alle (GFA) mit der flächenmässig grössten Regenbogenfahne Deutschlands, aufgespannt vorm Bundestagsgebäude in Berlin, ein Zeichen für die Rechte und den verfassungsmässigen Schutz von LGBTIQ.

Die Initiative GFA wolle auf den in Deutschland noch immer fehlenden verfassungsmässigen Schutz queerer Menschen aufmerksam machen, heisst es, und fordere die Ergänzung des Artikels 3, Absatz 3 Grundgesetz zum Schutz der sexuellen und geschlechtlichen Identität.

Christian Gaa von der Initiative GFA: «Wir gedachten dieses Jahr in Deutschland am 27. Januar, dem Gedenktag der Opfer des Nationalsozialismus, erstmals den queeren Opfern des NS-Regimes. Die in Artikel 3 Grundgesetz bereits aufgeführten Diskriminierungsmerkmale sind eine Lehre aus gerade dieser menschenverachtenden Politik und Verfolgung durch den Nationalsozialismus. Trotz ihrer systematischen Verfolgung unter der NS-Diktatur finden queere Menschen jedoch bis heute keine Erwähnung in Artikel 3. Das müssen wir ändern. Dazu sind alle demokratischen Parteien aufgerufen!»

Grundgesetz für Alle
Die riesige Regenbogenfahnevorm Bundestag (Foto: Christoph Soeder/dpa)

Anne Will, Rosa von Praunheim & Udo Lindenberg
Hintergrund: Die Initiative GFA startete im Februar 2021 deutschlandweit. Es handelt sich um einen Zusammenschluss von aktuell mehr als 200 bundesweit tätigen queeren Organisationen, Grossunternehmen und Prominenten wie u.a. Anne Will, Udo Lindenberg und Rosa von Praunheim, sowie zahlreichen Abgeordneten der demokratischen Bundestagsfraktionen. Sie alle fordern einen expliziten Schutz der sexuellen und geschlechtlichen Identität durch eine Ergänzung des Artikels 3, Absatz 3 Grundgesetz, so GFA.


In der aktuelle Fassung des Artikels 3, Absatz 3 Grundgesetz heisst es: «Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.»

Bereits 2022 setzte die GFA eine bildstarke Aktion vorm Bundestag um (MANNSCHAFT berichtete).


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