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SPD für Schutz der sexuellen Identität im Grundgesetz

LGBTIQ hätten in den vergangenen zwei Jahren wieder mehr Anfeindungen und Gewalt erlebt, sagte Parteichefin Saskia Esken

Grundgesetz
17.05.2021 in Berlin: Kevin Kühnert (l-r), Carola Ebhardt von der SPD Hamburg-Mitte, Lars Klingbeil, Generalsekretär, und Saskia Esken, Parteivorsitzende, hissen am IDAHOBIT vor der SPD-Parteizentrale die Regenbogenfahne (Foto: Wolfgang Kumm/dpa)

Die SPD setzt sich dafür ein, dass das Diskriminierungsverbot im Grundgesetz um den Schutz der sexuellen Identität erweitert wird.

Schwule, Lesben, trans und inter Menschen hätten in den vergangenen zwei Jahren wieder mehr Anfeindungen und Gewalt erlebt, sagte Parteichefin Saskia Esken am Montag in Berlin. Laut Kriminalstatistik seien sogenannte Delikte gegen die sexuelle Orientierung «nahezu explodiert». Die Union aber stehen bei den Forderungen der SPD nach gleichen Rechten nach wie vor auf der Bremse.

Derzeit wird die Streichung des Begriffs Rasse aus dem deutschen Grundgesetz diskutiert. Die SPD plädiert dafür, in Artikel 3, Absatz 3 zusätzlich auch den Schutz der geschlechtlichen und sexuellen Identität aufzunehmen. Bisher heisst es dort: «Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.»

Esken betonte, auch im Adoptionsrecht und bei «schikanösen psychologischen Gutachten zur Feststellung der Geschlechtsidentität» müsse sich etwas ändern. Zudem müsse das Blutspende-Verbot für schwule Männer fallen. «Schwule Männer dürfen als Spender nicht länger ausgeschlossen werden», forderte sie.


Auch die FDP will die Diskriminierung bei der Blutspende beenden (MANNSCHAFT berichtete).


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