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Schutz vor Hass im Netz – «ein längst überfälliger Schritt!»

Ein Gastbeitrag von Yannick Shetty (NEOS)

Österreich soll ein Gesetz gegen Hass im Netz bekommen. Ein kürzlich vorgestelltes Massnahmenpaket richtet sich gegen hetzerische und beleidigende Inhalte, die von betroffenen Online-Diensten zügig gelöscht werden müssen. Sonst drohen Geldstrafen. Warum das nicht zuletzt aus LGBTIQ-Sicht wichtig ist – dazu ein Gastbeitrag von Yannick Shetty, dem offen schwulen NEOS-Abgeordneten im österreichischen Nationalrat.

Hass im Netz oder sog. Hate Speech ist eine der Schattenseiten moderner Kommunikations(platt)formen, von der besonders die LGBTIQ-Community, aber z.B. auch Menschen anderer Herkunft und Frauen besonders betroffen sind. Je exponierter eine LGBTIQ-Person in der Öffentlichkeit und auf den diversen Social Media-Kanälen zu ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität steht, desto häufiger erfährt sie dafür Kritik, Erniedrigung bis hin zu massiven Anfeindungen und sogar Todesdrohungen.

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Ich denke, ein*e durchschnittliche*r Social Media-Nutzer*in kann sich gar nicht vorstellen, wie es ist, unter dem neuen Profilbild oder Foto vom letzten Abend Kommentare zu finden, in denen intimste Themen breitgetreten werden oder ihnen Unbekannte allein aufgrund ihrer Sexualität oder ihres Aussehens physische und sexualisierte Gewalt oder sogar den Tod wünschen.

Bisher konnte man in Österreich gegen solche Kommentare kaum oder nur sehr langsam vorgehen, besonders beim Thema LGBTIQ blieben Plattformen wie Facebook meist untätig und die Hasskommentator*innen ungestraft. Umso wichtiger ist der Schritt für Betroffene, den Österreich mit dem vorgelegten Gesetzespaket gegen Hass im Netz gehen möchte. Enthalten sein sollen u.a. eine verpflichtende Löschung von Hasskommentaren innerhalb von 24 Stunden, eine offizielle Ansprechperson bei grossen Internetplattformen, an die sich Betroffene verlässlich wenden können und wichtige Nachschärfungen im Strafrecht.


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So wird z.B. der Cybermobbing-Paragraph erweitert und greift fortan bereits bei einer einmaligen Handlung statt erst bei einer mehrmaligen. Auch eine Erweiterung des Verhetzungsparagraphen ist vorgesehen, der fortan nicht nur Personengruppen, sondern auch Einzelpersonen vor Hetze schützen soll. Ein neues Zivilverfahren, das innerhalb weniger Tage einen Unterlassungsbefehl erreichen kann und für die nächsten drei Jahre kostenlos angeboten wird, ist ebenfalls enthalten.

Obwohl es durchaus einige bedenkliche Punkte gibt, bei denen dringend nachgeschärft werden muss (z.B. potentielle Netzsperren, Overblocking), so ist das Gesetzespaket für Betroffene von Hass im Netz ein enorm wichtiger und längst überfälliger Schritt. Als LGBTIQ-Sprecher begrüsse ich besonders die Stärkung der Opferrechte, die erleichterte Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen sowie die raschere Löschung von Hasspostings.

Gerade während der Corona-Krise steigen mit abstrusen Verschwörungstheorien nämlich auch die Hasspostings gegen LGBTIQ-Personen. Auf einer Demonstration von Corona-Leugnern, die sich ja meist aus einer explosiven Mischung aus Rechtsradikalen, Impfgegner*innen und Reichsbürger*innen zusammensetzen, wurde in Wien erst diesen Sommer eine Regenbogenfahne als «Zeichen der Pädophilie» verunglimpft und vor laufenden Kameras zerrissen – das Video war überall auf Social Media zu finden (MANNSCHAFT berichtete).


In anderen Ländern der EU brennen Regenbogenfahnen und werden LGBTIQ-Rechte wieder beschnitten, wie z.B. in Ungarn und Polen (MANNSCHAFT berichtete). LGBTIQ-Personen werden sogar für die Corona-Krise selbst verantwortlich gemacht, so geschehen in der Ukraine durch einen Bischof und in der Türkei durch Präsident Erdogan höchst selbst. Ich glaube, das Gesetz samt Nachschärfungen war dringend notwendig, denn was wir gerade erleben, ist ein wesentlich breiteres Phänomen der Radikalisierung, als wir es bisher aus gewissen politisch-ideologischen Milieus kennen.

Ausserdem ist das Gesetzespaket ein wichtiges Signal, einerseits an die Online-Hater, nämlich dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist und vermeintliche Anonymität nicht länger vor Konsequenzen des eigenen Handelns schützt. Andererseits heisst es für die von Hass Betroffenen, dass die ihnen widerfahrene physische, psychische oder sexualisierte Gewalt fortan per Gesetz verboten und somit anerkannt ist. Insbesondere, da es oft nicht bei Online-Hass bleibt. Die Veröffentlichung persönlicher Daten, der Arbeitsadresse usw. können ganz konkrete Auswirkungen auf das reale Leben der Betroffenen haben.

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Daher ist es auch klar, dass dieses Gesetzespaket nur ein erster Schritt im Kampf gegen Hate Speech sein kann – was es braucht, ist ein europäischer Weg, eine umfassende und einheitliche Handhabung der Materie, sodass Rechtsansprüche gegenüber großen Onlineplattformen besser durchgesetzt werden können, der Opferschutz verbessert werden und eine umfassende Bewusstseinsbildung stattfinden kann – für die LGBTIQ-Community und alle anderen von Hass Betroffenen.


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