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Rehabilitierung von §175-Opfern: Frist verlängert

Max Lucks von Bündnis 90/Die Grünen fordert bessere Öffentlichkeitsarbeit zum Thema und mehr Schulbildung

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Symbolfoto: Asap Rocky / Unsplash

Zum Beschluss des Deutschen Bundestages vom Freitag, zur Antragsfristverlängerung im Rahmen des Gesetzes zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen (StrRehaHomG), hat der Obmann im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe eine Erklärung abgegeben.

Der Bundestagsabgeordnete Max Lucks schreibt: «Es ist wichtig, dass die Antragsfrist nun um fünf Jahre bis Juli 2027 verlängert wird und somit die Entschädigungsmöglichkeiten weiter bestehen. Es muss den Betroffen überlassen werden, wann sie bereit und gewilligt sind, ihren Anspruch auf eine symbolische Entschädigung geltend zu machen.»

Parallel zu dieser Fristverlängerung brauche es mehr Öffentlichkeitsarbeit zu diesem Thema, sagt Lucks, damit alle Betroffenen wirklich erreicht werden können: «Viele von ihnen sind leider in den letzten Jahren gestorben. Viel zu lange hatte der Gesetzgeber gewartet, bis er Rehabilitierung und Entschädigung endlich ermöglicht hat.» (MANNSCHAFT kommentierte die zu späte Rehabilitierung von §175-Opfern.)

§175
Der Spiegel-Cover vom Mai 1969, zur Änderung des §175 in der Bundesrepublik Deutschland (Foto: Der Spiegel)

Andererseits brauche es die Öffentlichkeit, damit ein besseres gesamtgesellschaftliches Bewusstsein für die – «aus heutiger Sicht unvorstellbare» – strafrechtliche Verfolgung von Homosexuellen in der Nachkriegszeit geschaffen werde, meint der Grünen-Politiker und verweist direkt auch auf die Schulbildung. (MANNSCHAFT berichtete über den Film «Der Staat gegen Fritz Bauer», der sich mit der Strafverfolgung schwuler Männer in der westdeutschen Nachkriegsgesellschaft auseinandersetzt.)


«Noch über zwei Jahrzehnte wurden in der Bundesrepublik Männer nach dem ehemaligen §175 für ‹Unzucht› verurteilt und damit auch gesellschaftlich geächtet. Dieses staatlich begangene Unrecht müssen wir uns glasklar eingestehen», so Lucks.

Max Lucks
Max Lucks (Bündnis 90/Die Grünen) mit Annalena Baerbock (Foto: Kay Nietfeld/dpa)

Aus dieser Vergangenheit resultiere bis heute eine Verantwortung, der man gerecht werden müsse. «Deswegen werde ich mich weiterhin dafür einsetzen, zusätzlich einen kollektiven Entschädigungsausgleich für die in ihren Auswirkungen bis heute spürbare Schädigung der queeren Menschen sicherzustellen. Er sollte der historischen und gesellschaftlichen Aufarbeitung des Unrechts dienen und Senior*innenarbeit unterstützen», schreibt Lucks.

MANNSCHAFT berichtete über den Film «Grosse Freiheit», der sich mit der Situation von Männern beschäftigt, die nach dem Zweiten Weltkrieg wegen Paragraf 175 in bundesdeutschen Gefängnissen sassen.



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