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Nach der Ehe für alle – «Wir brauchen auch die Familie für alle!»

Verschärfung der bestehenden Diskriminierung im Adoptionsrecht wurde abgewendet

Regenbogenfamilie
Bild: iStockphoto

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat sich am Donnerstag auf Änderungen im Adoptionsrecht geeinigt. Der Bundesrat hatte den Gesetzentwurf im Juli gestoppt, weil dieser nach Auffassung mehrerer Landesregierungen lesbische Paare diskriminierte. Das Abstammungsrecht muss nach Ansicht der Opposition als nächstes angegangen werden.

Angedacht war im Gesetz eine verpflichtende Beratung des annehmenden Stiefelternteils durch die Adoptionsvermittlungsstelle. Während der Ehemann bei Heteros automatisch rechtlicher Vater des Kindes werde, müsste die nicht leibliche Mutter in einer Zwei-Mütter-Ehe im Adoptionsverfahren ihre Eignung als Elternteil gegenüber der Adoptionsvermittlungsstelle nachweisen. Am Donnerstag einigte man sich darauf, Zwei-Mütter-Ehen von dieser Beratungspflicht auszunehmen.

Zu den Ergebnissen des Vermittlungsausschusses zum Adoptionshilfe-Gesetz erklärt Jens Brandenburg, Sprecher für LGBTIQ der FDP-Bundestagsfraktion, Regenbogenfamilien verdienten nicht neue Hürden, sondern Respekt und Akzeptanz. «Die aufwändige Stiefkindadoption belastet Zwei-Mütter-Familien und schafft Rechtsunsicherheit für das Kind. Es ist erfreulich, dass lesbische Mütter jetzt zumindest von der verpflichtenden Zusatzberatung verschont bleiben. Das ist aber noch lange kein Grund für Zufriedenheit.»

Die Freie Demokraten fordern nun eine grundlegende Reform des Abstammungsrechts zur Stärkung von Regenbogenfamilien. «Wenn der leibliche Vater z. B. über eine anonyme Samenspende ohnehin schon sein Einverständnis erklärt hat, ist das belastende Adoptionsverfahren überflüssig. Dann sollte die Co-Mutter automatisch anerkannt werden. Auch Mehrelternfamilien und einvernehmliche Elternschaftsvereinbarungen schon vor der Zeugung müssen endlich möglich werden.»


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Es sei höchste Zeit für ein modernes Familienrecht, das endlich alle Familienkonstellationen unter dem Regenbogen berücksichtige, so Brandenburg. Daniel Föst, familienpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, fügte hinzu: «Seit 2017 haben wir die Ehe für alle, wir brauchen auch die Familie für alle!»

Die Grüne reklamieren das Ergebnis aus dem Vermittlungsausschusses als Erfolg für sich. «Man kann es sich kaum vorstellen, aber die Grosse Koalition und vor allem das SPD-geführte Familienministerium wollten die Diskriminierung von in einer Regenbogenfamilie hineingeborenen Kindern und deren Eltern vertiefen. Anstatt diese Familien zu unterstützen, sollten sie noch stärker unter bürokratischer und entwürdigender Gängelung leiden und zu einer zusätzlichen unnötigen Beratung verpflichtet werden, erklärte Ulle Schauws MdB, Sprecherin für Frauen- und Queerpolitik der grünen Bundestagsfraktion.

«Diese Verschärfung ist nun abgewehrt.» Das Adoptionshilfegesetz werde in einer Form verabschiedet werden, die die Grünen im Bundestag bereits im Mai dieses Jahres vorgeschlagen hätten. Dadurch trete die sonst begrüssenswerte Reform des Adoptionsrechts 2021 endlich in Kraft.


Mit diesem Erfolg sei allerdings lediglich die Verschärfung der bestehenden Diskriminierung abgewendet worden. «Das geltende Abstammungsrecht benachteiligt weiterhin Kinder aus Regenbogenfamilien und muss dringend reformiert werden (MANNSCHAFT berichtete). Dazu hat das Bundesjustizministerium längst eine Reform versprochen. Geschehen ist leider nichts, ausser dass ein Grüner Gesetzentwurf im Februar dieses Jahres von der Koalition abgelehnt wurde.»

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In der letzten Wahlperiode hat zudem der Arbeitskreis Abstammungsrecht im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bereits empfohlen, dass sich die Situation von lesbischen Ehepaaren in Deutschland ändern müsse. Mittlerweile gab es drei SPD Justizminister*innen, aber immer noch kein Gesetz, so Schauws.


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