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Recht auf Asyl für verfolgte Homosexuelle

Europäischer Gerichtshof: Verfolgte Homosexuelle dürfen auf Asyl hoffen. (Creative Commons, Zairon)

Homosexuelle Flüchtlinge aus Ländern wie Iran, Jemen, Saudi-Arabien oder Uganda, in denen Schwule und Lesben aufgrund ihrer Sexualität verfolgt werden können, sollen in der EU Recht auf Asyl haben.

So lautet ein Entscheid des Europäischen Gerichtshofs in Luxembourg, der gestern publik gemacht wurde. Homosexuelle, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung in ihren Ländern tatsächlich verfolgt werden, würden nach dem Europäischen Gerichtshof unter «soziale Gruppe» gemäss Genfer Flüchtlingskonvention fallen.

Schweiz wird wahrscheinlich folgen
Gegenüber 20Min äusserte sich Sarah Progin-Theuerkauf, Professorin für Migrationsrecht an der Universität Fribourg. Obwohl die Schweiz nicht dazu verpflichtet sei, das Urteil zu übernehmen, gehe sie davon aus, dass das Bundesamt für Migration die Auslegung des Europäischen Gerichtshofs folgen werde. Auch Asylrechtsexperte Marc Spescha meldete sich im Artikel von 20Min zu Wort: «Es wäre bedenklich, wenn die Schweiz hier eine restriktivere Haltung vertreten würde als das restliche Europa – zumal ja in der Bundesverfassung festgeschrieben ist, dass niemand aufgrund seiner sexuellen Orientierung diskriminiert werden darf.» Für die Schweiz würde derselbe Flüchtlingsbegriff gelten wie für die EU.

20-Minuten-Leser finden: Kein Asyl für Homosexuelle

Schwule und LGBT-freundliche Politiker von links bis rechts begrüssen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Gemäss ihrer Medienmitteilung werden Homosexuelle Asylsuchende von der Schweiz oft abgewiesen mit der Begründung, sie hätten in ihrem Heimatland nichts zu befürchten, so lange sie ihre sexuelle Orientierung versteckt ausleben würden. Sie fordern das Bundesamt für Migration auf, Menschen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung verfolgt werden, nicht länger in ihre Heimatländer zurückzuschicken. Die sexuelle Orientierung soll als wichtigen Bestandteil der persönlichen Identität anerkannt werden, so dass es als unzumutbar und als Verstoss gegen die Menschenwürde betrachtet werden müsse, diese zu verstecken oder unterdrücken zu müssen.
Dieselbe Gruppe von Politiker fordert ein Gegenvorschlag zur CVP-Initiative, welche die Ehe als Bindung zwischen Mann und Frau in der Bundesverfassung verankern will.

In einer Umfrage von 20Min findet mit 51% eine knappe Mehrheit der Leser, dass die Schweiz verfolgten Schwulen kein Asyl gewähren soll. 43% sind dafür, 6% wissen es nicht. Hier geht’s zur Umfrage. (Stand: 13 Uhr, 8.11.2013)



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