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Oben ohne in Frankfurter Bädern auch für Frauen

Menschen unterschiedlicher geschlechtlicher Identitäten sollen frei entscheiden können

Oben ohne
Bild: Monika Skolimowska/dpa

Gleichberechtigung im Schwimmbad: Frauen sollen in Frankfurt künftig selbst entscheiden können, ob sie ihren Oberkörper bedecken. Damit folgt die Stadt anderen Kommunen.

Auch Frauen sollen sich in Frankfurt künftig oben ohne im Schwimmbad bewegen können. Die Koalition aus Grünen, SPD, FDP und Volt einigte sich auf einen entsprechenden Antrag, wie die Volt-Fraktion mitteilte.


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«Dies bedeutet, dass sich in Zukunft auch weibliche oder weiblich gelesene Personen mit unbekleideten Oberkörpern in den Frankfurter Frei- und Hallenbädern aufhalten und baden dürfen, sofern sie das möchten», hiess es in einer Mitteilung am Donnerstag.


Es handele sich um einen wichtigen Schritt der Geschlechtergerechtigkeit. Die Stadtverordneten­versammlung muss dem noch zustimmen.

Wir wollen sicherstellen, dass Menschen aller Geschlechter selbstbestimmt über das Tragen eines Oberteils in Frankfurts Bädern entscheiden dürfen

«Mit der Umsetzung des Antrags wollen wir sicherstellen, dass Menschen aller Geschlechter selbstbestimmt über das Tragen eines Oberteils in Frankfurts Bädern entscheiden dürfen», erklärte die Volt-Fraktion. Um Konflikte zu vermeiden, sehe der Antrag neben der Änderung der Badeordnung auch eine Schulung des Personals unter anderem zur Unterstützung im Umgang mit Diskriminierung vor, erklärte die Volt-Fraktion.

In der Haus- und Badeordnung der Frankfurter Bäder soll laut dem Antrag die Formulierung «Der Aufenthalt im Nassbereich der Bäder (Schwimmhallen, Becken der Freibäder) ist nur in üblicher Badekleidung gestattet» um den Nebensatz «die zumindest die primären Geschlechtsmerkmale bedecken muss» ergänzt werden.


Es sei nicht mehr länger vertretbar, «dass Menschen unterschiedlichen Geschlechts und geschlechtlicher Identitäten verschiedene Kleiderregeln hinnehmen müssen und somit nicht frei entscheiden können, wie sie sich kleiden», heisst es zur Begründung.


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Verwiesen wird auf einen Fall aus Göttingen, bei der eine nicht-binäre Person aus einem Schwimmbad verwiesen worden sei, weil sie ihren Oberkörper nicht «angemessen» bekleidet habe und vom Personal des Schwimmbades als weiblich identifiziert worden sei (MANNSCHAFT berichtete). Dies habe Städte zum Umdenken bewegt, heisst es in dem Antrag. Frankfurt folgt mit dem Schritt unter anderem der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden.

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