Bisher sind nach dem Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen nach §175 verurteilten Personen (StrRehaHomG) nur 178 Anträge beim Bundesamt für Justiz (BfJ) eingegangen. Zuletzt wurde pro Monat nur noch etwa ein Antrag gestellt.
Mit Stand vom 31. Dezember 2020 gingen nach dem Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen (StrRehaHomG) bislang 178 Anträge beim Bundesamt für Justiz (BfJ) ein; es wurden insoweit insgesamt 676.500 Euro an Betroffene ausgezahlt, teilte Marius Leber, der Sprecher des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) auf MANNSCHAFT-Anfrage mit.