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Familienrechtsreform: Justizminister rechnet mit breiter Zustimmung

Die Pläne betreffen u.a. homosexuelle Eheleuten mit Kind sowie Gemeinschaften, die nicht auf einer Liebesbeziehung fussen

Marco Buschmann
Marco Buschmann (Foto: Kay Nietfeld/dpa)

Die Bundesregierung wird ihre angekündigte grosse Familienrechtsreform nach Einschätzung von Justizminister Marco Buschmann wahrscheinlich bis zur Mitte der Wahlperiode beschliessen.

Die im Koalitionsvertrag vereinbarten Pläne sollen unter anderem unverheirateten Paaren, homosexuellen Eheleuten mit Kindern sowie Gemeinschaften, die nicht auf einer Liebesbeziehung fussen, neue rechtliche Möglichkeiten geben.

Die Lebenswirklichkeiten der Menschen in Deutschland hätten sich in den vergangenen Jahren stark verändert, sagte der FDP-Politiker der Deutschen Presse-Agentur. Im Familienrecht habe sich dies allerdings bisher kaum abgebildet, weil sich unter den Vorgängerregierungen der zurückliegenden 16 Jahre viele «einfach schwergetan haben mit den gesellschaftspolitischen Realitäten».

Die geplante Reform werde daher grundlegende Veränderungen mit sich bringen, betonte Buschmann: «Wir denken und arbeiten hier tatsächlich in historischen Kategorien.» Er sei insgesamt überzeugt, «dass wir bei unserer Reform auf eine sehr weitgehende gesellschaftliche Zustimmung aufbauen können».


Ein wichtiger Baustein sei die geplante «Verantwortungsgemeinschaft» (MANNSCHAFT berichtete). Dieses neue Rechtskonstrukt werde viel Flexibilität bei der individuellen Ausgestaltung bieten. «Wir werden bei der Verantwortungsgemeinschaft voraussichtlich ein mehrstufiges Modell anbieten, das zu den verschiedenen Lebenssituationen passt und eine unterschiedliche Intensität der Verantwortungsübernahme füreinander ermöglicht.» Mit einer Ehe, in der man umfassend Verantwortung für einen anderen Menschen übernehme, sei das nicht zu vergleichen.

Vielmehr gehe es darum, Senioren-Wohngemeinschaften rechtlich abzusichern – etwa in der Frage, wer Auskünfte erhält, wenn ein Mitbewohner ins Krankenhaus kommt. Auch Alleinerziehende, die von Menschen ausserhalb der eigenen Familie dauerhaft Unterstützung bei der Kinderbetreuung erhielten, könnten solche Vereinbarungen nutzen.

Neue Vereinbarungen über Elternschaft möglich
Vorgesehen ist ausserdem, dass zwei miteinander verheiratete Frauen in Bezug auf Kinder rechtlich genauso behandelt werden, wie wenn ein Mann und eine Frau miteinander verheiratet sind. Das von einer der beiden Frauen geborene Kind soll von Anfang an die Ehefrau als zweiten Elternteil haben. Die bisherige Regelung zu lesbischen Müttern ist verfassungswidrig (MANNSCHAFT berichtete).


Neue Möglichkeiten, Vereinbarungen über die Elternschaft zu treffen, soll es auch für unverheiratete Paare geben.


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