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Trotz homophober Hetze: Verfahren gegen Florian Signer eingestellt

In einem Blogartikel hatte Signer zu einem Rundumschlag gegen homo- und bisexuelle Menschen ausgeholt

Florian Signer
Homophobe Hetze in Text und Bild (Foto: PNOS/Screenshot)

Obwohl sich über 240 Personen binnen kürzester Zeit der Sammelstrafanzeige wegen homophober Hetze gegen den PNOS-Funktionär Florian Signer angeschlossen haben, wurde das Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt.

Im September hatte Pink Cross Strafanzeige gegen PNOS-Politiker Florian Signer eingereicht. Die Einstellung zeige laut der Schweizer Dachorganisation schwuler und bisexueller Männer erneut, wie wichtig die Erweiterung der Anti-Rassismusstrafnorm ist. Pink Cross ist aber zuversichtlich, dass die Mehrheit der Bevölkerung solche Hetze nicht mehr tolerieren will und das Referendum gegen die Erweiterung an der Urne keine Chance haben wird.

Pink Cross ruft zu Sammelanzeige gegen Homophobie auf

In einem Blogartikel Ende August 2018, der auch weiterhin online ist, hat Florian Signer zu einem Rundumschlag gegen homo- und bisexuelle Menschen ausgeholt: Er forderte die «Heilung» von Homosexuellen, unterstellte ihnen die Unterstützung von Pädophilie und will «russische Verhältnisse» schaffen. Über 240 betroffene Personen haben sich in der Folge zusammengeschlossen und am 1. Oktober Strafanzeige wegen Ehrverletzung gegen den Autor des diffamierenden, beleidigenden und hetzerischen Artikels eingereicht.

Obwohl auch der Staatsanwalt den Wortlaut und die Wortwahl als «drastisch, wertend, (tendenziell) abfällig und einseitig geschrieben» bewerte, habe er die Einstellung des Verfahrens verhängt. Dies, weil sich Signers Hetze nicht gegen einzelne Personen, sondern eine ganze Personengruppe – gegen alle Homosexuellen – richte. Laut Bundesgericht lässt laut Pink Cross sich der Ehrverletzungsartikel Art. 173 ff. StGB nicht anwenden, wenn eine ganze Personengruppe betroffen ist.


«Das ist eine absurde Situation: Wenn sich der Hass nur gegen einzelne Personen richtet, sind diese geschützt – wenn sich der Hass aber gegen alle Homosexuellen richtet, gibt es keine Möglichkeiten, dagegen vorzugehen!», erläutert Roman Heggli, Geschäftsleiter von Pink Cross. Dies zeigte sich auch beim Fall gegen Bischof Huonder im Jahr 2015, welcher implizit zu Gewalt gegen Schwule aufgerufen hatte. Auch dieses Verfahren wurde eingestellt.

Neue Möglichkeit durch den Diskriminierungsschutz
Die Staatswanwaltschaft hält in seiner Einstellungsverfügung fest, dass durch die Erweiterung der Anti-Rassimusstrafnorm solche homophobe Hetze in Zukunft strafbar sein könnte. Das Referendum aus reaktionären Kreisen verzögert jedoch dessen Einführung. «Die Schweiz muss sich nun entscheiden: Will sie eine Gesellschaft, in der ungestraft gehetzt und Hass verbreitet werden darf? Oder will sie eine Gesellschaft, welche respektvoll mit Minderheiten umgeht?», zeigt Michel Rudin, Co-Präsident von Pink Cross, auf.

«Das Referendumskomittee konnte in der Sammlungsphase mit falschen Argumenten Stimmung machen und Unterschriften gewinnen. Bei der Abstimmung wird das Stimmvolk aber nicht mehr so einfach hinters Licht zu führen sein», ist Angelo Barrile, Nationalrat und Politikverantwortlicher von Pink Cross, überzeugt.


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Denn die Verbreitung von Hass und Hetze hat reale Konsequenzen für die Betroffenen: Sie fördert ein negatives Klima gegen homo- und bisexuelle Menschen in der Gesellschaft, durch das auch tätliche Angriffe befördert werden. Eine klare Verurteilung von solchen Hassaufrufen ist deshalb dringend notwendig.


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