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Hetze gegen Homosexuelle – jetzt 2000 Euro günstiger

Kay Nerstheimer, fraktionsloser AfD-Mann aus Berlin, ist in einer Berufungsverhandlung wegen Volksverhetzung zur Zahlung von 5000 Euro verurteilt worden

Kay Nerstheimer AfD
Kay Nerstheimer (Foto: Facebook)

Der ehemalige AfD-Abgeordnete hatte 2014 bei Facebook gegen Homosexuelle gehetzt. Das Amtsgericht verhängte vergangenes Jahr eine Strafe von 7000 Euro. Das Landgericht bestätigte das Urteil, unterbietet aber die zu zahlende Summe.

Das Berliner Landgericht hat Kay Nerstheimer in einer Berufungsverhandlung wegen Volksverhetzung zur Zahlung von 5000 Euro verurteilt. Er nannte Homosexuelle «genetisch degeneriert», «widernatürlich» und «unnormal» und erklärte, dass man Kinder «vor so etwas» schützen müsse.

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Wie erst jetzt bekannt wurde, fand die Verhandlung schon im März statt. 2018 war der Politiker vom Amtsgericht Tiergarten zu einer Geldstrafe von 7000 Euro verurteilt worden. Die Berufungsinstanz blieb damit unter dem Strafmass des Amtsgerichts. Nerstheimer will in Revision gehen, wie das Kammergericht bestätigte. Zuerst hatte die Berliner Morgenpost darüber berichtet

Der gelernte Maurer (Jahrgang 1964) hat laut Staatsanwaltschaft auf Facebook gegen Homosexuelle gehetzt und Beschimpfungen verbreitet. Nerstheimer selbst hatte die Vorwürfe bereits in der Verhandlung im vergangenen Jahr nach anfänglichem Schweigen zurückgewiesen. Einzelne Aussagen seien aus dem Zusammenhang gerissen, zu anderen wiederum sei er «regelrecht provoziert» worden.


Der AfD-Mann hatte Ende 2014 bei drei Einträgen im Rahmen einer Diskussion auf Facebook unter anderem gegen Homosexuelle gehetzt. Schliesslich stellte er fest, Homosexuelle könnten sich glücklicherweise nicht vermehren, da habe die Natur einen Fehler ausgebügelt. In der erstinstanzlichen Verhandlung erklärte der Verteidiger: Homosexualität als widernatürlich zu bezeichnen, sei eine durchaus vertretbare wissenschaftliche These, dazu müsse man einen medizinischen Sachverständigen hören.

Nerstheimer ist ehemaliges Mitglied der «German Defence League». Die Organisation wird vom Bremer Verfassungsschutz als rechtsextremistisch und islamfeindlich eingestuft.

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Nerstheimer hatte bei der Wahl im Berliner Bezirk Lichtenberg ein Direktmandat geholt – mit 26,0 Prozent der Erststimmen. Nach der Wahl zum Abgeordnetenhaus hatte der AfD-Landesvorstand beschlossen, wegen parteischädigendem Verhaltens einen Antrag zum Parteiausschluss Nerstheimers beim Landesschiedsgericht zu stellen. Doch dann hatte der Politiker auf eine Mitgliedschaft in der AfD-Fraktion verzichtet.



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