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EU will Rechte von Regenbogenfamilien stärken

Regenbogenfamilien
Symbolfoto: AdobeStock

Die EU-Abgeordneten wollen sicherstellen, dass Kinder in jedem EU-Mitgliedstaat gleiche Rechte erhalten, besonders in Bezug auf Sorgerecht, Unterhalt und Erbfolge.

Ein Gesetzesvorschlag fordert, dass EU-Mitgliedstaaten die in einem anderen EU-Land begründete Elternschaft anerkennen müssen. Dabei ist keine Änderung der nationalen Regelungen zur Elternschaft erforderlich, wie beispielsweise die Anerkennung von Leihmutterschaft. Doch die von einem anderen EU-Land begründete Elternschaft muss anerkannt werden – unabhängig davon, wie das Kind empfangen oder geboren wurde, und unabhängig von der Art der Familie des Kindes. Zudem wird ein Europäisches Elternschaftszertifikat (EPC) eingeführt, das nationale Dokumente ergänzt und in allen EU-Sprachen verfügbar sein wird.

Aktuell sind zwei Millionen Kinder in einer Lage, in der ihre Elternschaft in einem anderen EU-Land nicht anerkannt wird. Das Parlament sprach sich bereits 2017 für die grenzüberschreitende Anerkennung von Adoptionen aus und begrüsste 2022 die Initiative der Kommission in einer Entschliessung. Nach der Abstimmung des Parlaments an diesem Donnerstag wird die endgültige Entscheidung über die Gesetzgebung von den Mitgliedstaaten einstimmig getroffen, da das Familienrecht in die nationale Zuständigkeit fällt.

Martina Kronthaler, Generalsekretärin des Vereins «aktion leben österreich» warnt vor Kinderrechtsverletzungen bei der möglichen Anerkennung von Leihmutterschaft als Elternschaft durch die EU-Kommission. Die Entscheidung könnte den Weg für grenzüberschreitende Leihmutterschaften ebnen. (Griechenlands schwuler Oppositions­führer z.B. will per Leihmutterschaft Vater werden – MANNSCHAFT berichtete).


«Leihmutterschaft beruht auf Ausbeutung von Frauen und bedeutet Kinderhandel», so Kronthaler. Ein internationales Elternschaftszertifikat würde ihrer Einschätzung nach grenzüberschreitende Leihmutterschaft deutlich erleichtern.


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Das Elternschaftszertifikat sei ein Projekt von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, um LGBTIQ-Rechte zu stärken. Der Vorschlag der EU-Kommission sieht vor, dass Elternschaft, die in einem Land festgestellt wurde, in jedem anderen Land der EU gilt. «Aber die Anerkennung der Elternschaft soll nicht die nationalen Verbote von Leihmutterschaft untergraben», heisst es in einer Presseerklärung des Vereins.


«Bisher galt in der österreichischen Rechtsordnung jene Frau als Mutter, die das Kind geboren hat. Wir haben aus Sicht der Menschenrechte und Kinderrechte, die durch Leihmutterschaft verletzt werden, schwere Bedenken, würde dieses Prinzip aufgegeben.»


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Erst 2022 hatte das EU-Parlament die Leihmutterschaft wiederholt verurteilt, ohne allerdings die Forderung, Leihmutterschaft möge verboten werden, zu wiederholen. Vielmehr formuliere das EU-Parlament nun die Forderung, es sollten «verbindliche Massnahmen ergriffen werden, um Lösungen für die Leihmutterschaft zu finden und die Rechte der Frauen und Neugeborenen zu schützen».

Der Verein «aktion leben österreich» ist nach eigenen Angaben überkonfessionell, überparteilich und karitativ. Neben der Beratung und Unterstützung von schwangeren Frauen engagiert sich «aktion leben» auch in der Bildungsarbeit für Kinder und Jugendliche sowie in der aktiven Öffentlichkeitsarbeit zu bioethischen Fragen.

Polens Präsident Andrzej Duda hat am Mittwoch das neue Kabinett von Regierungschef Donald Tusk vereidigt. LGBTIQ-Aktivist*innen sehen beispiellose Möglichkeiten zur Gleichstellung (MANNSCHAFT berichtete).


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