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EDA passt Reisehinweise für Russland an

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Der Geschäftsdistrikt von Moskau. (Bild: CC-BY 4.0)

Das EDA (Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) hat seine Reisehinweise für Russland dem neuen Verbot der «Homosexuellenpropaganda» angepasst.

Unter Besondere rechtliche Bestimmungen steht neu:

«Seit Juni 2013 ist in Russland „Propaganda für nicht-traditionelle sexuelle Beziehungen“ strafbar. Dazu gehören zum Beispiel auch gleichgeschlechtliche Beziehungen. Die Haftbedingungen sind prekär.»

Vor der neusten Aktualisierung der Reisehinweise am 31. Juli 2013 wurde lediglich darauf hingewiesen, dass «Übergriffe auf Personen, die sich in der Öffentlichkeit als homosexuell zu erkennen geben» vorkommen.


Gemäss dem Blick Online vom 17. Juni 2012 seien die Reisehinweise des EDAs «weder Reisebericht noch Nachrichtenbulletin». Der Blick beschrieb die Haltung des EDA als zögerlich im Vergleich zu Deutschlands schwulem Aussenminister Guido Westerwelle, der Schwule und Lesben schon im Juni vor Reisen nach Russland gewarnt hatte.

Hier geht’s zu den Reisehinweisen des EDAs.


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