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Deutschland soll EU-weiten Antidiskriminierungs­schutz ermöglichen

Die Europäische Grundrechtecharta gilt für alle EU-Mitgliedstaaten. Aber nicht alle Länder räumen den Menschen dieselben Rechte ein. Vor allem beim Antidiskriminierungschutz gibt es Unterschiede. Anlässlich eines aktuellen Berichts des EU-Parlaments über den Stand der europaweiten Implementierung erklärt Axel Hochrein, Bundesvorstand im Lesben- und Schwulenverband (LSVD):

„Der Bericht des EU-Parlaments ist ein klarer Handlungsauftrag für die kommende Bundesregierung und stärkt die Forderungen des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD). Unmissverständlich werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, für die Vornamen- und Personenstandsänderung eine menschenrechtsbasierte Gesetzgebung ohne demütigende Hürden und pathologisierende Diagnosen zu garantieren.“ Das sei in Deutschland nach wie vor nicht der Fall.

Antidiskriminierungschutz
Grafik des LSVD anlässlich der Bundestagswahl 2017

Antidiskriminierungsschutz: Deutschland bremst
„Deutschland verhindert seit Jahren einen EU-weiten Antidiskriminierungsschutz. Dadurch werden Menschen in vielen europäischen Ländern weiter Rechte vorenthalten, die sie in Deutschland durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz bereits haben. Das EU-Parlament und der LSVD fordern die Verabschiedung der fünften Anti-Diskriminierungsrichtlinie durch die EU-Kommission.“


Zudem sei die EU-Kommission laut LSVD aufgefordert, Menschenrechtsverletzungen an intergeschlechtlichen Menschen zu dokumentieren, insbesondere durch kosmetische Genital-Operationen an intergeschlechtlichen Menschen.

Immerhin: Ein explizites Verbot dieser Operationen in Deutschland sei endlich im Koalitionsvertrag vorgesehen – als einzige konkrete Forderung im Bereich Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen.

Der LSVD schließt sich auch der Forderung nach einer Garantie der Freizügigkeit für Regenbogenfamilien innerhalb der EU-Mitgliedstaaten sowie die klare Verurteilung von Umpolungstherapien an (Malta hat sie als erstes Land in Europa bereits verboten). Sogenannte „Umpolungs- und Konversionstherapien“, die vor allem von religiös-fundamentalistischen Organisationen angeboten werden, zielen ausgehend von einer Abwertung von Homosexualität und Transsexualität auf eine Änderung von Sexualverhalten, sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität ab und sind insbesondere für Jugendliche sehr belastend.



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