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Deutschland unterstützt Klage gegen Ungarns Anti-LGBTIQ-Gesetz

Auch Frankreich ist nun dabei

Ungarn
Demo in Budapest pro LGBTIQ (Foto: Rémy Bonny)

Die Bundesregierung hat sich viel Zeit gelassen. Nun aber steht fest: Deutschland unterstützt die Klage der Europäischen Kommission gegen die LGBTIQ-feindliche Gesetzgebung in Ungarn.

Die Bundesregierung tritt der Klage der EU-Kommission gegen Ungarn bei, wie der Queer- Beauftragte Sven Lehmann am Abend bei Twitter erklärte.

«Der Beitritt ist ein wichtiges Zeichen, dass Deutschland und viele andere die Grundrechte queerer Menschen in Europa verteidigen», so der Grünen-Politiker.

Auch Frankreich, Griechenland und Slowenien unterstützen nun die Klage, wie Remy Bonny von der LGBTIQ-Organisation Forbidden Colours bei Twitter erklärte.


Im Juni 2021 verabschiedete das ungarische Parlament ein aus Russland übernommenes Gesetz gegen «LGBTIQ-Propaganda». Es verbietet die Darstellung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans und inter und queeren Menschen sowie die Berichterstattung über queere Themen in den Medien und an allen Orten, an denen sich Kinder aufhalten könnten, so gut wie überall also (MANNSCHAFT berichtete).

Bis Anfang der Woche hatte sich ein knappes Dutzend EU-Mitgliedsstaaten der Klage gegen Ungarn angeschlossen, darunter Schweden, Finnland und Österreich (MANNSCHAFT berichtete). Auch Belgien, die Niederlande, Luxemburg, Dänemark, Portugal, Irland, Spanien und Malta standen bereits als Unterstützer*innen fest. Die deutsche Bundesregierung liess sich viel Zeit und wurde immer wieder von LGBTIQ-Organisationen aufgefordert, der Klage vor Ablauf der Frist beizutreten.

Wie der Tagesspiegel berichtet, war man sich lange nicht einig zwischen dem von den Grünen geführten Auswärtigen Amt, das die Klage unterstützen wollte, und dem Kanzleramt, das diesem Schritt offenbar skeptisch gegenüberstand.


Der menschenrechtspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Peter Heidt hatte noch Mitte der Woche erklärt: «Es würde Deutschland gut zu Gesicht stehen, sich dieser Klage ebenfalls anzuschliessen. Nur so können wir der Regierung in Ungarn klar machen, dass für Diskriminierung in Europa kein Platz ist!»

Das Zaudern der Bundesregierung müsse aufhören, forderte Henny Engels aus dem Bundesvorstand des LSVD. «Die Bundesregierung sollte sich dem Koalitionsvertrag entsprechend auch in Europa klar und deutlich zu den Grundrechten von LGBTIQ bekennen. Hier ist der Bundeskanzler gefordert. Wenn in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union ein Gesetz verabschiedet wird, das die öffentliche Thematisierung von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt de facto verbannt, darf Deutschland nicht schweigen.»

Nach Auffassung der EU-Kommission verstösst das ungarische Gesetz gegen die europäische Grundrechtecharta, insbesondere die Menschenwürde, das Recht auf freie Meinungsäusserung und Informationsfreiheit, das Recht auf Achtung des Privatlebens und das Recht auf Nichtdiskriminierung. Die Verstösse wiegen dabei so schwer, dass das Gesetz aus Sicht der Kommission die grundlegenden Werte der Europäischen Union verletzt.

Der LSVD habe «grosse Hoffnung, dass der Europäische Gerichtshof für den Schutz von LGBTIQ entscheiden wird». Dieses Urteil sei nicht nur wichtig, um das ungarische Gesetz aufzuheben, sondern auch, um zu verhindern, dass ähnliche Gesetze in anderen EU-Mitgliedstaaten wie Polen oder Rumänien erlassen werden. «Dieses Gerichtsverfahren ist eine einmalige Gelegenheit für uns alle, gemeinsam eine klare Botschaft zu vermitteln: Wir stehen für unsere EU-Werte der Inklusion, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie», so der LSVD.


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