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Bundestag beschliesst Entschädigung für homosexuelle Soldaten

Es soll einen symbolischen Geldbetrag von 3000 Euro geben

Homosexuelle Soldaten
Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa

Homosexuelle Soldaten sollen für ihre Benachteiligung in der Bundeswehr und der Nationalen Volksarmee entschädigt und rehabilitiert werden. Das sieht ein Gesetz vor, das der Bundestag am Donnerstagabend einstimmig verabschiedet hat.

Wenn der Bundesrat ebenfalls zustimmt, erhalten die Betroffenen einen symbolischen Geldbetrag von 3000 Euro. Die Summe könne das erlittene Unrecht allenfalls in Ansätzen wiedergutmachen, räumte Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) ein. Letzten Sommer hatte sie sich für das Unrecht entschuldigt (MANNSCHAFT berichtete). «Aber es ist ein klares Zeichen, dass wir zu unserer Verantwortung in der Vergangenheit stehen.»

Die Debatte zur Rehabilitierung homosexueller SoldatInnen verfolgten von der Tribüne des Bundestages auch Betroffene. Dass dieses Gesetz heute verabschiedet wurde, ist ein Zeichen für Vielfalt und Offenheit in unserer #Bundeswehr. Verteidigungsministerin @akk: pic.twitter.com/nTMOjw6UNv

— Verteidigungsministerium (@BMVg_Bundeswehr) May 20, 2021

Das Gesetz hebt Urteile von Truppendienstgerichten auf, bei denen Soldaten wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilt wurden. Neben den Verurteilten werden aber auch diejenigen entschädigt, die wegen ihrer sexuellen Orientierung entlassen, nicht mehr befördert, degradiert oder nicht mehr mit verantwortungsvollen Aufgaben betraut wurden.

Homosexuelle Handlungen waren in der Bundesrepublik Deutschland bis 1969 eine Straftat und beschäftigten auch die Truppendienstgerichte. Homosexuelle Soldaten mussten in den Anfangsjahren der 1955 gegründeten Bundeswehr zudem damit rechnen, degradiert oder entlassen zu werden. Später konnten sie zwar in den Streitkräften bleiben, wurden aber nicht mehr mit Führungsaufgaben betraut.


Erst im Jahr 2000 wurde durch die Aufhebung eines Erlasses die institutionelle Diskriminierung in der Bundeswehr beendet. Wegen dieses Termins werden mit dem Gesetz aber ausschliesslich Fälle anerkannt, die sich vor dem Juli 2000 ereignet haben.

Einvernehmlicher Sex unter Soldaten, in der Kaserne und noch dazu von Vorgesetzten und Untergebenen stellte bis zur Jahrtausendwende in mehrfacher Hinsicht ein Dienstvergehen dar, wie in der letztes Jahr vorgestellten Studie «Tabu und Toleranz. Der Umgang der Bundeswehr mit Homosexualität von 1955 bis zur Jahrtausendwende» von Oberstleutnant Klaus Storkmann nachzulesen ist. Homosexualität gefährdete die militärische Ordnung und das Ansehen der Bundeswehr, so sah man es damals.

Dierk Werner Koch wurde einst von der Bundeswehr wegen seiner Homosexualität degradiert und entlassen. Jahrelang hat er für eine Entschuldigung gekämpft (MANNSCHAFT+). Er verfolgte die Debatte am Donnerstag live im Bundestag mit.



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