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Auch Schaumburg-Lippe segnet jetzt homosexuelle Paare

Das wurde mit 31 Ja-Stimmen beschlossen, es gab eine Gegenstimme und zwei Enthaltungen

Schaumburg-Lippe
Symbolbild: Fotolia

Auch in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Schaumburg-Lippe können sich nun schwule und lesbische Ehepaare im Gottesdienst öffentlich segnen lassen. Sie hatte als letzte der 20 Landeskirchen an der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare festgehalten. Am Wochenende entschied man sich nun für eine Öffnung.

Auf der Landessynode der Landeskirche Schaumburg-Lippe am Samstag folgte eine grosse Mehrheit der Beschlussempfehlung der erweiterten Arbeitsgruppe «Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften». 31 Synodale stimmten der Beschlussvorlage bei 1 Gegenstimme und 2 Enthaltungen zu.

Damit sind in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Schaumburg-Lippe künftig öffentliche Segnungen gleichgeschlechtlicher Ehepaare neben Trauungen von heterosexuellen Ehepaaren und Gottesdiensten anlässlich einer Eheschliessung (bei Religionsverschiedenheit) möglich. Die individuelle Gewissensentscheidung von Pastor*innen für oder gegen eine öffentliche Segnung gleichgeschlechtlicher Paare werde respektiert, hiess es am Wochenende.

Der LSVD begrüsste die Entscheidung: «Wir sind froh, dass die Landeskirche Schaumburg-Lippe endlich die Eheschließungen von gleichgeschlechtlichen und heterosexuellen Paaren gleichgestellt hat. Dieser Beschluss war lange überfällig. Auch wenn zukünftig das gleiche Zeremoniell für die Eheschließungen verwendet wird, bleibt es allerdings für gleichgeschlechtliche Paare bei dem Begriff Segnung. Wir bitten die Mitglieder der Synode im nächsten Jahr hier auch begrifflich deutlich zu machen, dass heterosexuelle und gleichgeschlechtliche Paare denselben Respekt und dieselbe Anerkennung verdient haben.» Die Öffnung der Traugottesdienste für alle Paare wäre das richtige Zeichen, so Benjamin Rottmann Vorsitzender des LSVD Niedersachsen-Bremen.


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Nach der Beschlussfassung der Synode zeigte sich Landesbischof Karl-Hinrich Manzke erleichtert: «Die grosse Einmütigkeit bildet den Prozess ab, den wir als Kirche in dieser Frage durchlaufen haben. Wir haben trotz unterschiedlicher Überzeugungen zueinander gefunden. Dies ist für uns ein wichtiges (geistliches) Signal. Jede Kirchengemeinde ist mit ihrer Stellungnahme gehört worden.»

Der Beschluss der Synode mache deutlich, neben der hohen Wertschätzung der ehelichen Gemeinschaft von Mann und Frau und der Familie ist es wichtig, dass man auch ein gottesdienstliches Angebot zur Segnung gleichgeschlechtlicher Ehepaare habe. Manzke verwies dabei auf die von den Synodalen ebenfalls verabschiedete liturgische Ordnung, in der bis in die Formulierungen des Treueversprechens, des Ringwechsels und der Segensworte hinein bei Segnungen von heterosexuellen und homosexuellen Paaren ganz analog verfahren werde.

Die Präsidentin der Landessynode, Daniela Röhler, würdigte die Arbeit aller Mitglieder der Arbeitsgruppe und hob die Einbindung aller Kirchengemeinden und der Pastorenschaft in den Beratungsgang hervor. Dass mit dem Beschluss der Landessynode zukünftig öffentliche Gottesdienste mit Segenshandlung möglich seien, sei «der unermüdlichen Arbeit aller Mitglieder der AG, hier insbesondere dem Vorsitzenden Pastor Günter Fischer, dem Theologischen Referenten Pastor Lutz Gräber und dem Landesbischof Karl-Hinrich Manzke, zu verdanken».


Röhler entschuldigte sich ausdrücklich «bei allen Menschen, die wegen ihrer Homosexualität mit unserer Kirche schmerzhafte Erfahrungen machen mussten». Auch in Oldenburg hatte man sich für den diskriminierenden Umgang mit Lesben und Schwulen entschuldigt (MANNSCHAFT berichtete).

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Die Landeskirche mit Sitz im niedersächsischen Bückeburg war die letzte der 20 evangelischen Zusammenschlüsse in Deutschland, die eine entsprechende Regelung noch nicht getroffen hatte. Hier waren Segnungen homosexueller Paare in Schaumburg-Lippe nur im persönlichen Rahmen möglich, nicht aber in einem Gottesdienst mit Glockengeläut.

Nun hat sich auch die letzte Landeskirche für schwule und lesbische Paare geöffnet – wenn auch noch lange nicht von einer Gleichstellung gesprochen werden kann. Auch in Württemberg hatte man sich lange gesträubt (MANNSCHAFT berichtete).


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