Wie der Traum vom Eigenheim Wirklichkeit wird
Nachgefragt
Viele Schweizer*innen träumen vom Eigenheim. Der Weg dorthin ist nicht immer einfach. Was es dabei zu beachten gilt – gerade auch für gleich- geschlechtliche Paare –, haben wir beim Filialleiter der Zürcher Kantonalbank Horgen, Michael Hess, nachgefragt.
Die Immobilienpreise sind auf einem Allzeithoch. Immer weniger Schweizer*innen können sich ein Eigenheim leisten. Besteht dennoch Hoffnung? Weniger als zehn Prozent aller Mieter*innen können sich heutzutage ein durchschnittliches Eigenheim leisten. Mit der nötigen Geduld und einer gewissen Kompromissbereitschaft lässt sich der Traum der eigenen vier Wände dennoch erfüllen. Wohnlagen ausserhalb der Ballungsgebiete oder ältere sowie kleinere Liegenschaften sind durchaus erschwinglich.
Was gilt es bei einem Immobilienkauf zu berücksichtigen? Der Kauf einer Immobilie ist eine langfristige Entscheidung und sollte gut überlegt sein. Je konkreter die Vorstellungen vom Traumhaus oder von der Traumwohnung sind, desto länger währt die Freude am erworbenen Objekt. Klären Sie deshalb zuerst Ihre Bedürfnisse und Ansprüche sowie Ihren finanziellen Spielraum – in einem Beratungsgespräch in Ihrer Bank.
Worauf sollten gleichgeschlechtliche Paare achten? Zwischen dem Konkubinat und der eingetragenen Partnerschaft gibt es insbesondere in den Bereichen Vorsorge, Erbrecht und Steuern Unterschiede, die zu beachten sind. Bei einer eingetragenen Partnerschaft sieht das Sozialversicherungsrecht bei der gegenseitigen Absicherung infolge eines Todesfalls Leistungen vor. Beim Konkubinat kennt das Vorsorgerecht keine gesetzlichen Leistungen für die überlebende Person. Im Erbrecht gelten Konkubinatspartner*innen nicht als gesetzliche Erb*innen, die automatisch erbberechtigt sind. Eingetragene Partner*innen erben analog den Ehegatten. Bei der Steuersituation kann es je nach Einkommens- und Vermögensverhältnissen in eingetragenen Partnerschaften durch die Familienbesteuerung zu Mehr- oder Mindersteuern gegenüber dem Konkubinat respektive der Einzelbesteuerung kommen. Wegen der obengenannten Unterschiede ist es unerlässlich, die persönliche Ausgangslage und die Bedürfnisse zu kennen. Hier schafft eine entsprechende Beratung Klarheit und Transparenz, die gerade bei einer finanziell so weitreichenden Entscheidung wie einem Immobilienerwerb unbedingt notwendig ist.
Michael Hess
Filialleiter Zürcher Kantonalbank Horgen
Michael Hess leitet seit dreieinhalb Jahren die Zürcher Kantonalbank in Horgen, wo er auch Kund*innen zu Finanzthemen berät. Er ist Mitgründer des bankinternen LGBTIQ-Netzwerks «Queers und Peers» und lebt mit seinem eingetragenen Partner im Limmattal. Hier haben sich die beiden den Traum vom Eigenheim vor zwei Jahren erfüllt.
Wie viele Eigenmittel sind bei einem Immobilienkauf mindestens aufzubringen? In der Regel sind dies mindestens 20 Prozent des Kaufpreises. Eigenmittel lassen sich in sogenannte flüssige Mittel und Sicherheiten unterteilen. Flüssige Mittel umfassen beispielsweise Kontoguthaben, Schenkungen oder Wertschriften. Als Sicherheiten gelten gebundene Mittel wie etwa Gelder aus der Pensionskasse (2. Säule), der Säule 3a sowie Lebensversicherungen. Es gilt zu beachten, dass mindestens zehn Prozent des Kaufpreises aus Guthaben ausserhalb der 2. Säule stammen müssen.
Bestehende Liegenschaft versus Neubau: Wo liegen die Unterschiede? Bei einem Neubau ist es vor der Fertigstellung schwierig, sich die Räumlichkeiten vorzustellen, weil es nur Pläne gibt. Dafür finden beim Ausbau die persönlichen Wünsche mehr Platz. Nach der Fertigstellung ist es wichtig, allfällige Mängel nach dem Entdecken sofort zu melden. So verpassen Sie nicht die Garantiefristen, innerhalb derer die verantwortlichen Unternehmen die Mängel beheben müssen. Beim Kauf einer bestehenden Liegenschaft wissen Sie, was Sie erwartet. Ausserdem können Sie bei einer bestehenden Liegenschaft werterhaltende Renovationen steuerlich abziehen. Das dazu notwendige Budget sollten Sie vorher festlegen und baurechtliche Einschränkungen berücksichtigen. Anders als beim Neubau gibt es beim Kauf eines bestehenden Objekts keine Garantien.
Die Hypothekarzinsen sind auf einem historischen Tiefststand. Wie werden sich die Zinsen entwickeln? Die bedeutenden Notenbanken werden nach der Coronapandemie ihre Geldpolitik normalisieren, sodass das globale Renditeniveau weiter ansteigen wird. Davon ist auch der Schweizer Zinsmarkt betroffen. Wir gehen daher langfristig von steigenden Hypothekarzinsen aus. Der Anstieg dürfte allerdings moderat ausfallen, da die globalen Notenbanken die geldpolitische Unterstützung behutsam zurückfahren. Die Schweizerische Nationalbank wird den Leitzins wohl noch länger auf dem aktuellen Niveau belassen. Denn die mittel- und längerfristigen Inflationserwartungen haben sich in der Schweiz in den letzten Monaten kaum verändert und bleiben im preisstabilen Bereich. Das schränkt auch das Anstiegspotenzial der längerfristigen Hypothekarzinsen ein.
Mehr Informationen sind bei der Zürcher Kantonalbank.
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