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Minderjährige sollen Geschlechtseintrag selbstbestimmt ändern

Das fordert die Rechtskommission des Nationalrates mehrheitlich

Die Rechtskommission des Nationalrates (RK-N) will auch jugendliche trans und inter Menschen schützen: Nun sprach sich eine Mehrheit der Kommission dafür aus, dass künftig der Geschlechtseintrag selbstbestimmt geändert werden kann – auch von urteilsfähigen Minderjährigen.

Wenn der amtliche Geschlechtseintrag nicht der eigenen Geschlechtsidentität entspricht, soll dieser künftig mittels einfacher Erklärung auf dem Zivilstandsamt korrigiert werden können. Dafür sprachen sich Bundes- und Ständerat bereits früher aus; am Donnerstag fand sich dafür auch eine Mehrheit der Rechtskommission des Nationalrates mit 17 Ja zu 7 Nein bei 1 Enthaltung.

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Dafür brauchen Minderjährige die Einwilligung der Eltern, fordert der Bundesrat, auch wenn sie urteilsfähig sind? Die Mehrheit der Rechtskommission (15 Ja zu 5 Nein bei 5 Enthaltungen) lehnt das ab und folgt damit der klaren Expertenempfehlung, dass alle Urteilsfähigen – unabhängig ihres Alters oder einer Vormundschaft – die Erklärung selbst abgeben sollen.

Transgender Network Switzerland (TGNS) – nominiert für den Swiss Diversity Awards (MANNSCHAFT berichtete) – ist hoch erfreut über diesen Entscheid und fordert das Parlament auf, der RK-N zu folgen. Man habe sich von Anfang an vehement dafür eingesetzt, dass das Zustimmungserfordernis aus dem bundesrätlichen Gesetzesvorschlag gestrichen wird.


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«Auch Minderjährige kennen ihre Geschlechtsidentität sehr genau. Wenn Eltern jedoch ablehnend auf die Transidentität reagieren, muss der Staat die Jugendlichen schützen und unterstützen, nicht den Eltern zusätzliche Entscheidungsmacht einräumen,» erklärt Alecs Recher, der als Leitung der Rechtsberatung von TGNS seit bald zehn Jahren solche Verfahren begleitet.

«Wir fordern alle Mitglieder von National- und Ständerat auf, diese besonders verletzliche Gruppe zu schützen statt innerfamiliäre Konflikte anzuheizen. Wir sind sehr froh, hat die Mehrheit der Rechtskommission den hierzu einzig richtigen Weg gewählt.»

Voraussichtlich wird der Nationalrat bereits im September über die Vorlage abstimmen. Streicht er das Zustimmungserfordernis, geht das Geschäft zurück an den Ständerat.


Dass der Geschlechtseintrag unkomplizierter geändert werden kann, hatte der Ständerat im Juni beschlossen. Doch Minderjährige trans und inter Personen wurden ausgenommen (MANNSCHAFT berichtete).


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