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«Schattenseite des Regenbogens»: Mahnmal für die Opfer des §175

In Darmstadt hat eine Jury den Entwurf des Künstlers und Architekten Matthias Braun ausgewählt, um an die 50.000 Menschen zu erinnern, die durch den Paragrafen 175 geschädigt und in der NS-Zeit ermordet wurden

Paragraf 175
Der Entwurf für «Die Schattenseite des Regenbogens» von Matthias Braun (Foto: Matthias Braun)

Das Erinnern an die Opfer des §175 ist kompliziert und wird heftig diskutiert – besonders innerhalb der LGBTIQ-Community. Denn verfolgt wurden in Deutschland offiziell nur schwule und bisexuelle (überwiegend weisse) Männer nach diesem Paragrafen. Was ist mit all den anderen nicht der Heteronorm entsprechenden Menschen, besonders Frauen? In Darmstadt entsteht nun ein «Mahnmal für die Opfer des Strafrechtsparagrafen 175» das den Titel «Die Schattenseite des Regenbogens» trägt und vermutlich gleich die nächste Debatte heraufbeschwört.

Die finale Gestaltung dieses «Mahnmals für die Opfer des §175 StGB» wurde in einem zweistufigen künstlerischen Wettbewerb ermittelt. In der ersten Stufe wählte die Jury aus zirka 40 Bewerbungen fünf Entwürfe aus, die in die engere Wahl kamen. Diese wurden dann in der zweiten Wettbewerbsstufe auf der Bürgerbeteiligungsplattform der Wissenschaftsstadt Darmstadt öffentlich vorgestellt.

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Mit der Wahl ihres Favoriten konnten Interessierte mitbestimmen, wie das Mahnmal in ihrer Stadt aussehen solle. Das Votum der Bürger*innen ist in die finale Entscheidung der Jury mit fünf Stimmen eingeflossen. Und das Votum entfiel auf den 1974 geborenen Matthias Braun, ein Würzburger Künstler und Architekt, der schon 2010 den «Preis für Junge Kultur» der Stadt Würzburg erhalten hatte und zuletzt verschiedene Arbeiten im Öffentlichen Raum realisierte, u. a. die «Gedenkstätte zur Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus» in Schwetzingen (2012), die Skulptur «Dauerparker» am Kunstpfad Mainvorland Rüsselsheim (2016) und das «Gedenkzeichen Mettmann» für die Opfer des Nationalsozialismus in Mettmann (2017).

Darmstadts Oberbürgermeister Jochen Partsch, der als Preisrichter zur Jury gehörte, erklärt: «Uns hat die Klarheit des Entwurfs überzeugt. Symbolik und Gestaltung lassen Raum für individuelle Annäherung und Auseinandersetzung, bleiben dabei in ihrem Statement eindeutig. Und darauf kam es uns an – dass der Opfer des Paragrafen 175, der über Jahrzehnte hinweg die Verfolgung von Menschen mit homosexueller Orientierung ermöglichte, unmissverständlich gedacht wird, respektvoll, in würdigender Erinnerung und Mahnung.»


Mahnmal
Das Kunstwerk «Make Art Great Again» von Matthias Braun, 2019 (Foto: www.matthias-braun-architekt.de)

Herzform als Symbol für Trauer und Mitgefühl
Der Jury gehörten neben Oberbürgermeister Partsch die Vorsitzende des Kulturausschusses, Hildegard Förster-Heldmann, Kulturreferent Ludger Hünnekens, Martin Benn vom Evangelischen Dekanat Darmstadt-Stadt, Markus Jöckel von der ökumenischen Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche, Leon J. Reinel vom Verein Vielbunt e. V. und Christine König als Vertreterin des Berufsverbands Bildender Künstler an, heisst es in einer Pressemitteilung.

Brauns Entwurf «Die Schattenseite des Regenbogens» übersetze das Symbol der Regenbogenfahne in eine dreidimensionale, begehbare Skulptur, so die offizielle Verlautbarung.

Der 3,10 Meter hohe Regenbogen sei in der Mitte so gefaltet, dass sich zwei Hälften ergäben. Die eine sei bunt gestaltet, die andere silberfarben. Der Schriftzug «ZUM GEDENKEN AN DIE OPFER DES §175 STGB» erinnere an die mehr als 50.000 Menschen, die durch den Paragrafen 175 geschädigt wurden und in der NS-Zeit ermordet wurden. Die farbig gefasste Hälfte des Regenbogens wolle Trost und Hoffnung spenden. Die Regenbogenskulptur werfe aber auch einen Schatten auf den Boden, der je nach Tageszeit und Lichteinfall eine Herzform bilde als Symbol für Trauer und Mitgefühl mit den Opfern. «Im Akt des Durchschreitens des Bogens können Solidarität, Trauer und Gedenken an die Opfer öffentlich bekundet werden», heisst es.


Mahnmale sollten besser geschützt und überwacht werden

Die Kunstkommission der Wissenschaftsstadt Darmstadt werde sich im Herbst dieses Jahres mit der Standortfrage befassen. Danach solle dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung der Entwurf und der Standortvorschlag zur Entscheidung vorgelegt werden.

Die Schmach des Jahrhunderts
Nun sind natürlich Männer wegen §175 nicht nur im Nationalsozialismus verfolgt worden. Der Paragraf existierte bereits seit 1872 im Reichsstrafgesetzbuch des frisch vereinten Deutschen Reiches. Dagegen liefen im Laufe der Jahre viele Aktivist*innen Sturm, besonders Magnus Hirschfeld, der versuchte über Aufklärung politisch etwas in Bewegung zu bringen, um den Paragrafen abzuschaffen.

Paragraf 175
Zeichnung von Magnus Hirschfeld, der gegen den §175 ankämpft (Foto aus dem Katalog «Selbstbewusstsein und Beharrlichkeit» zur alten Dauerausstellung des Schwulen Museum Berlin)

1922 veröffentlichte dann der Publizist Kurt Hiller eine Aufsatzsammlung unter dem Titel «§175: Die Schmach des Jahrhunderts». Ein Exemplar dieses Buchs sowie eine Zeichnung, die Hirschfeld im Kampf gegen §175 zeigt, hingen lange in der historischen Überblicksausstellung «Tapetenwechsel 2.0» im Schwulen Museum, kuratiert von Wolfgang Theis.

Paragraf 175
Kurt Hillers «§175: Die Schmach des Jahrhunderts» von 1922 (Foto: Wikipedia)

In dieser Ausstellung wurde damals auch darauf hingewiesen, dass besonders im Nationalsozialismus – als der §175 im Jahr 1935 drakonisch verschärft wurde – auch lesbische Frauen verfolgt wurden, aber oftmals unter dem Begriff «asozial» (mit schwarzem Dreieck, statt «Rosa Winkel»), was es schwer macht, ihre Verfolgung in den Akten aus der NS-Zeit zu finden.

Im Rahmen dieser Debatte gab es bekanntlich viel Streit über das «Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen» im Berliner Tiergarten, nach einem Entwurf von Elmgreen und Dragset. Indem Darmstadt sein neues Mahnmal bereits über den Titel einschränkt auf die «Opfer des § 175 StGB» und nicht allgemein von «Homosexuellen» spricht, sollte zumindest fürs Erste die Berliner Debatte ausbleiben. Wobei man natürlich fragen sollte, wie parallel zu den schwulen und bisexuellen Männern lesbische Frauen behandelt wurden von der Gesellschaft und vom Gesetz. Und selbstredend ist hier auch der Umgang mit (und die Verfolgung von) Transmenschen wichtig, inklusive das Schaffen einer entsprechenden Sichtbarkeit.

Ohnmacht und Aufbegehren: Situation nach 1945
Ein anderer Aspekt ist, dass auch weit nach dem Zweiten Weltkrieg und der NS-Zeit Menschen durch den §175 «geschädigt» wurden, wenn auch nicht mehr «ermordet», sondern oft in den Selbstmord getrieben. Die christlichen Kirchen hatten nach 1945 auf einen rigorosen moralischen Neuanfang gedrängt, als Zeichen der Distanzierung vom Gräuel der Jahre zuvor (auch wenn sie dieses mitverschuldet hatten). Nun drängten sie darauf, dass in Westdeutschland der §175 in der verschärften Nazi-Fassung erhalten blieb, wodurch eine im moralisch konservativen Klima der Adenauer-Ära beispiellose Verfolgung von schwulen Männern einsetzte.

Zeichnung über die Selbstmorde im Zuge der Frankfurter Homosexuellen-Prozesse in den 1950er-Jahren, aus der Zeitschrift «Die Freundschaft», 1951 (Foto aus dem Katalog «Unverschämt: Lesbische Frauen und schwule Männer in Hessen von 1945 bis 1985», Hessisches Ministerium für Soziales und Integration / Schwules Museum Berlin)

In «Ohnmacht und Aufbegehren: Homosexuelle Männer in der frühen Bundesrepublik» (2010) kann man lesen: «Die Homosexuellenpolitik der frühen Bundesrepublik übertrifft mit ihrer forcierten staatlichen Unterdrückung und Verfolgung von Homosexuellen bei weitem ihre europäisch-nordatlantischen Bündnispartner und Nachbarn. In keinem anderen Land war die staatliche Verfolgung homosexueller Männer durch Polizei und Justiz so intensiv, waren die Verurteilungszahlen so hoch wie in der Bundesrepublik.»

Erst 1969 wurde der §175 in Westdeutschland entschärft (in der DDR wurde er bereits 1968 ganz abgeschafft, womit allerdings die Verfolgung Homosexueller z. B. durch die Stasi nicht aufhörte). Nach der Gesetzesänderung titelte Der Spiegel im Mai 1969: «§175: Das Gesetz fällt – bleibt die Ächtung?»

Paragraf 1975
Das Spiegel-Cover vom Mai 1969 (Foto aus dem Katalog «Selbstbewusstsein und Beharrlichkeit» zur alten Dauerausstellung des Schwulen Museum Berlin)

Rehabilitierung erst 2017
Die «Ächtung» blieb über viele Jahr(zehnt)e bestehen, der §175 verschwand erst nach der Wiedervereinigung 1994 ganz aus den deutschen Gesetzbüchern. Eine umfassende Aufarbeitung setzte nur langsam ein. Erst 2017 beschloss das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Aufhebung der Urteile, die aufgrund des §175 StGB gefällt wurden, und zur Entschädigung der noch lebenden Verurteilten. Der Gesetzentwurf wurde im Juni 2017 in zweiter und dritter Beratung im Bundestag verabschiedet. Rehabilitiert wurden auf Drängen der CDU lediglich jene Delinquenten, deren Sexualpartner seinerzeit mindestens 16 Jahre alt waren. (MANNSCHAFT berichtete über «Bei Entschädigungen wurde grosser Fehler gemacht».)

Starkes Signal zum 25. Jahrestag der Abschaffung von Paragraf 175

Damit liegen fast 150 Jahre Unterdrückung, Verfolgung, Erpressung und auch Ermordung von Homosexuellen in Deutschland hinter uns, wahrlich «Schattenseiten des Regenbogens», an die gar nicht oft genug erinnert werden kann. Weil sie bis heute vielfach den gesellschaftlichen Umgang miteinander vergiften und einigen als Vorbild dafür dienen, LGBTIQ weiter auszugrenzen.

Darüber, wie «ausgrenzend» und «rassistisch» es ist, beim Darmstädter Mahnmal die klassischen Regenbogenfarben zu verwenden, ohne die ergänzenden schwarzen und braunen Streifen sowie ohne die Farben der Transbewegung (Weiss, Hellblau, Rosa), wird sicherlich noch gesprochen werden. Von der «weissen» bzw. «silbernen» Seite vermutlich auch.

Ob Aktivist*innen das Mahnmal irgendwann auch mit rosa Farbe übergiessen und eine Transflagge hissen werden, wie gerade in Edinburgh geschehen als Protest gegen die «Harry Potter»-Autorin JK Rowling und ihren Handabdruck auf einer Steinplatte, wird sich zeigen.

Vor allem muss sich noch zeigen, wann die Geschichte der Verfolgung von LGBTIQ wegen §175 und anderen Gesetzen bzw. gesellschaftlichen Konventionen endlich Teil von Mainstream-Ausstellungen und Dokus zur deutschen Geschichte wird. Im Deutschen Historischen Museum Berlin beispielsweise ist dazu in der Dauerausstellung wenig bis gar nichts zu finden. Und im Öffentlich-Rechtlichen Deutschen Fernsehen hält sich eine umfassendere Beschäftigung mit dem Thema ebenfalls in Grenzen. Somit sollte man ein Mahnmal wie das von Matthias Braun erst einmal begrüssen, dann fragen, was Kirchenvertreter in der Jury zu suchen hatten – und danach vielleicht andernorts ein thematisch breiter gefächertes «Mahnmal» ermöglichen.

 

 

 

 


Martha McCabe

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