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Homosexuelle Paare aus Polen kämpfen um Anerkennung

Die Behörden im Land haben jetzt Zeit, auf diverse Beschwerden zu reagieren

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Symbolbild (Foto: Unsplash/Joe Ciciarelli)

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) informierte Polen am Montag über insgesamt 19 Fälle von Beschwerden von gleichgeschlechtlichen Paaren, denen es in Polen nicht gestattet ist, zu heiraten oder eine andere Art von Zivilunion einzugehen.

Die Antragsteller*innen sind polnische Staatsangehörige. Sie leben in Danzig und werden vor dem Gerichtshof von verschiedenen Anwälten vertreten.

Ein Fall betrifft Katarzyna und Sylwia Formela und begann im Jahr 2012. Das erste Verfahren vor einem polnischen Gericht betraf die fehlende Befreiung von der Steuer auf Spenden, wie das Portal onet.ol berichtet. Ein solches Privileg wird unter anderem Ehepartner*innen gewährt. Die Frauen aber verloren das Verfahren, die Steuererleichterung wurde abgelehnt.

Des weiteren: das Recht, Partner*innen gemeinsam zu besteuern, Frauen das Recht auf Pflegegeld zu entziehen und Partner*innen mit krankenzuversichern. In allen Fällen verloren die Frauen, und das Gericht argumentierte, dass nur verheiratete Paare solche Rechte hätten. In Polen ist jedoch nicht mal eine Eingetragene Lebenspartnerschaft erlaubt.


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Das polnische Aktivistenpaar Dawid und Jakub hatte das auch erlebt: Die beiden hatten in Portugal geheiratet. Doch danach entschied das Verwaltungsgericht in Warschau, dass es keine gesetzliche Grundlage gebe, die Ehe der beiden Männer anzuerkennen (MANNSCHAFT berichtete).

Die Klägerinnen Katarzyna und Sylwia Formela hatten sich 2010 in Edinburgh verpartnert, dort haben sie fünf Jahre später auch geheiratet. Sie wollten die Heiratsurkunde ins polnische Register eintragen lassen. Das wurde ihnen verwehrt.

Die Frauen durchliefen jeweils das gesamte Verfahren, wodurch sie schliesslich eine Beschwerde beim EGMR einreichen konnten. Die erste wurde 2012 eingereicht, die anderen in den Jahren 2017 und 2018. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat der polnischen Regierung nun alle Beschwerden in den Fällen Katarzyna und Sylwia Formela förmlich mitgeteilt.


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Nun haben die polnischen Behörden Zeit, auf die Vorwürfe zu reagieren. Anschliessend können die Vertreter der Antragsteller wiederum auf die Position der polnischen Regierung reagieren. Wie die Helsinki- Stiftung für Menschenrechte mit Sitz in Warschau hervorhebt, kann diese Phase mehrere oder mehrere Monate dauern.

Die Kläger*innen hoffen auf eine Wiederholung des Falles Oliari vs. Italien: 2015 erliess der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ein wegweisendes Urteil über Homosexuelle und ihr Recht, in Italien zu heiraten. Damals entschied der EGMR zugunsten von sechs männlichen Antragstellern, die in festen, stabilen Beziehungen zu anderen Männern standen, denen jedoch das Recht verweigert wurde, zu heiraten oder eine Zivilunion einzugehen. Im Juni den folgenden Jahres waren dann erstmals Eingetragene Partnerschaft in Italien möglich (MANNSCHAFT berichtete).

Die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten verpflichtet die Staaten, die endgültigen Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte einzuhalten. Das Ministerkomitee des Europarates überwacht die Vollstreckung der Urteile des Gerichtshofs.


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