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Ständerat soll Recht auf Selbstbestimmung wahren!

Am Donnerstag soll über die ZGB-Revision Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister entschieden werden

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(Bild: iStock)

Am 11. Juni wird der Ständerat über die Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister entscheiden. Diese Revision des Zivilgesetzbuches wurde in der Vernehmlassung zwar von vielen begrüsst, in einem zentralen Punkt aber von den Betroffenen sowie Fachorganisationen des Kindesschutzes und sowohl der Psychologiewie der Medizin heftig kritisiert – etwa von der Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz, Nationale Ethikkommission Humanmedizin, Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen und der Kinderanwaltschaft Schweiz.

Der Vorschlag des Bundesrates enthalte einen schweren Rückschritt gegenüber dem heutigen Recht und der heutigen Gerichtspraxis, heisst es in einer Medienmitteilung von InterAction – Association Suisse pour les Intersexes, Transgender Network Switzerland, Pro Familia Schweiz, Kinderschutz Schweiz, der Kinderanwaltschaft Schweiz, dem Netzwerk Kinderrechte Schweiz und der Fachgruppe Trans*.

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«Neu sollen urteilsfähige Minderjährige und umfassend Verbeiständete (Mündel, Anm. d.Red.) für diese Änderungen die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung benötigen (vorgeschlagener Abs. 4 von Art. 30b E-ZGB). Eine Zustimmung, die sie heute nicht brauchen und wofür es aufgrund der Praxis keinen Grund gibt. Diese Änderung widerspräche dem Selbstbestimmungsrecht, dem Kindes- und Persönlichkeitsschutz und gefährdete das Wohl insbesondere urteilsfähiger Minderjähriger.»

Damit setze das vorgeschlagene Zustimmungserfordernis auch ein grundlegend falsches Signal gegen die selbstbestimmte Ausübung höchstpersönlicher Rechte durch alle urteilsfähigen Minderjährigen und höhle dieses Recht aus.


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Urteilsfähige Minderjährige, die keine Zustimmung für die Änderung erhalten, könnten künftig ihren Geschlechtseintrag nicht mehr ändern und würden bis zum 18. Altersjahr konstant durch unpassende Dokumente geoutet (z.B. bei der Lehrstellensuche, was den Einstieg ins Berufsleben massiv erschwert). Oder sie müssten gegen die eigenen Eltern die KESB oder gar das Gericht anrufen. Dies heizt innerfamiliäre Konflikte zusätzlich an und erhöht das Risiko von Mobbing und Suizid. Sei unklar, ob eine minderjährige Person urteilsfähig ist oder nicht, werde dies von Fachpersonen aus dem psychologischen Bereich beurteilt, heisst es weiter.

Für trans Menschen und intergeschlechtliche Menschen, die keiner solchen Zustimmung bedürfen oder die diese erhalten, bringe die Revision aber auch eine Verbesserung: «Sie können künftig ihren Geschlechtseintrag mit einer einfachen Erklärung vor dem Zivilstandsamt ändern. Denn heute erfolgen die Änderungen in langen, komplizierten, teuren, belastenden und uneinheitlichen Gerichtsverfahren.»

Um die unnötige und unbegründete Verschlechterung zu verhindern, haben unsere Organisationen – gemeinsam mit zahlreichen namhaften, auf den Bereich spezialisierten Ärzt*innen und Psycholog*innen – die Mitglieder des Ständerates aufgefordert, das Zustimmungserfordernis (Absatz 4) ersatzlos zu streichen sowie dem Rest der Vorlage zuzustimmen. Denn während die Gesamtvorlage unbestritten scheint, sprach sich eine knappe Mehrheit der vorberatenden Rechtskommission für diese drastische Verschlechterung aus.



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