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Wer wirtschaftliche Vorteile der EU nutzt, muss ihre Werte verteidigen

Zwei Grünen-Politiker*innen aus Bayern wollen über die Wirtschaftsbeziehungen Druck auf LGBTIQ-feindliche Länder ausüben

Ungarn
Trans Aktivist*innen verbrennen auf dem historischen Heldenplatz in Budapest ihre Geburtsurkunden, nachdem Ungarns Präsident das Gesetz zum Verbot legaler Geschlechtsanpassungen unterzeichnet hat (Foto: Rémy Bonny)

Ein neues Gesetz in Ungarn verbietet legale Geschlechtsanpassungen, damit verlieren trans und inter Menschen jegliche rechtliche Anerkennung (MANNSCHAFT berichtete). In Polen haben sich rund 100 Regionen zu «LGBT- freien Zonen» erklärt. Die Grünen-Landtagsabgeordneten Tessa Ganserer und Florian Siekmann aus Bayern wollen über die Wirtschaftsbeziehungen Druck auf die Länder ausüben.

Der Freistaat Bayern betreibt u. a. Aussenwirtschaftsförderungen mit Ungarn und Polen. Die bei den jeweiligen Auslandshandelskammern (AHK) angesiedelten Auslandsrepräsentanzen in den Ländern erhalten pro Jahr eine Unterstützung von max. 20.000 Euro netto.

Ungarn
Ausgaben der Bayern International (Foto: Screenshot)

Die Bayern International, die bayerische Gesellschaft für Internationale Wirtschaftsbeziehungen, die die Förderung des bayerischen Exports zum Ziel hat, investiert viel Geld in Delegationsreisen oder bei der Beteiligung von Empfängen.

Auf eine Anfrage von Florian Siekmann, dem Grünen-Sprecher für Europapolitik, welche Massnahmen etwa die Auslandsrepräsentanz in Warschau bisher ergriffen habe, um sich für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Polen einzusetzen, erklärt das bayerische Wirtschaftsministerium, man verfolge die Entwicklungen in Ungarn und Polen im Bereich von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie «mit grosser Aufmerksamkeit».


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«Sie nimmt die von den zuständigen europäischen Organen geäusserten Bedenken sehr ernst, unterstützt die fortlaufende Überprüfung der Situation in den betreffenden Ländern und trägt die den von der europäischen Ebene ergriffenen Massnahmen mit. Im Übrigen wird auf die aussenpolitische Zuständigkeit des Bundes verwiesen», heisst es in der Antwort weiter.

Nun hat Siekmann gemeinsam mit Tessa Ganserer, der queerpolitische Sprecherin der Grünen, einen Brief an die Vorstandsvorsitzenden und Geschäftsführer*innen bayerischer Unternehmen mit engen Handelsbeziehungen zu Ungarn geschrieben, den wir im Folgenden dokumentieren. Dass Ganserer einen möglichen Hebel bei den Wirtschaftsbeziehungen zu Ungarn sieht, hat sie bereits in in ihrem MANNSCHAFT-Gastkommentar dargelegt.

«Leider müssen wir heute […] beobachten, dass sich einzelne Mitgliedsstaaten immer weiter von den gemeinsamen Grundwerten unserer Europäischen Union entfernen: Rechtsstaatlichkeit, Unabhängigkeit der Justiz, Gleichberechtigung, Pressefreiheit, Wissenschaftsfreiheit, Meinungsfreiheit und Schutz von Minderheiten. Besonders in Ungarn geraten diese Werte immer stärker unter Druck.


Der Verfall der europäischen Werte in Ungarn ist keine neue Entwicklung, sondern ein über Jahre von Viktor Orbán vorangetriebener Prozess. Ausgehend von der Verfassungsnovelle im Jahr 2011 wurden Rechtsstaat und Demokratie in Ungarn schrittweise demontiert, die Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts beschnitten. Den öffentlich-rechtlichen Rundfunk hat Viktor Orbán durch ein
Mediengesetz in ein Propagandainstrument der Regierung umgestaltet.

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Repressionen gegenüber Journalist*innen sind an der Tagesordnung, Berichterstattung, beispielsweise über Greta Thunberg, setzt eine Genehmigung voraus. Durch das Hochschulgesetz aus dem Jahr 2017 leidet die Wissenschaftsfreiheit. Die renommierte Central European University musste schliesslich das Land verlassen.

Den vorläufigen Höhepunkt bilden zahlreiche Vollmachten für die Regierung zur vermeintlichen Bewältigung der Coronakrise. Unter dem Deckmantel dieser Krisenbewältigung hat Viktor Orbán nun den Kampf gegen die geschlechtliche Vielfalt in Angriff genommen. Mit einem neuen Gesetz hat die ungarische Regierung kürzlich quasi die rechtliche Existenz von trans* und intergeschlechtlichen Menschen ausgelöscht.

Demnach wird beim Standesamt künftig nur noch das «Geschlecht zur Geburt» – definiert als «das biologische Geschlecht», welches sich «durch primäre geschlechtliche Merkmale und Chromosomen bestimmt» – erfasst. Der Vorname und die Geschlechtsangabe sind damit nicht mehr änderbar. Wer bei seiner Geburt als männlich oder weiblich definiert wurde, hat künftig keine Möglichkeit mehr, das später zu korrigieren. Trans* Personen müssen sich auf Grundlage des neuen Gesetzes also permanent zwangsouten, was eine Zunahme von Diskriminierung und Gewalt erwarten lässt. Dies stellt einen massiven Eingriff in die Selbstbestimmung dar.

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Selbstverständlich erfordern diese Entwicklungen ein rasches und entschlossenes Einschreiten der Europäischen Union. Darüber hinaus müssen aber auch alle weiteren Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um Druck auf die ungarische Regierung auszuüben. Als Vorsitzende und Geschäftsführer*innen von Unternehmen, die selbst queere Mitarbeitende beschäftigen und zum Teil queere Unternehmensnetzwerke unterhalten, tragen Sie Verantwortung. Sie haben als Arbeitgeber und Wirtschaftsfaktor in Ungarn die Möglichkeit, Ihren Unmut über solch diskriminierende Gesetze zu äussern. Hierzu möchten wir Sie ermutigen!

Zeigen Sie sich solidarisch mit ihren queeren Mitarbeitenden und den trans* und inter* Menschen in Ungarn.

Schreiben Sie der ungarischen Regierung und den zuständigen Ministerinnen und Ministern, dass Sie dieses Gesetz ablehnen. Zeigen Sie sich solidarisch mit ihren queeren Mitarbeitenden und mit den trans* und inter* Menschen in Ungarn. Demonstrieren Sie, dass Sie dieses Gesetz nicht kommentarlos hinnehmen und setzen Sie sich für eine Rückkehr zu Demokratie und Rechtsstaat in Ungarn ein.»

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Der Brief endet mit diesen Worten: «Wer die wirtschaftlichen Vorteile der EU nutzt, muss auch deren Werte verteidigen. Die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und in diesem Fall insbesondere von trans* und inter* Menschen gehören genauso dazu wie die Unabhängigkeit von Presse, Justiz und Wissenschaft. Letztlich liegt der Erhalt der Rechtsstaatlichkeit auch in Ihrem unternehmerischen Interesse, da der Rechtsstaat eine sichere Umgebung für Investitionen und Unternehmenswachstum garantiert und vor Willkür schützt.»


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