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«Grösste Gefahr von rechts» – Seehofer ignoriert Gewalt gegen LGBTIQ

LSVD: Für den Innenminister scheinen LGBTIQ als vernachlässigbarer Kollateralschaden zu gelten

Gewalt
Foto: AdobeStock

Am Mittwoch hat Innenminister Seehofer (CSU) die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) sowie die Fallzahlen Politisch Motivierter Kriminalität (PMK) 2019 vorgestellt. 14 Seiten umfasst der Bericht, doch Hasskriminalität aufgrund der sexuellen Orientierung wird unterschlagen.

Um 15,9 Prozent ist die Zahl der politisch motivierten Gewalttaten 2019 im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Dieser positive Aspekt wird vom Anstieg der Zahl der politisch motivierten Straftaten insgesamt aber getrübt – dazu zählen etwa sogenannte Propagandastraftaten wie das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Das Bundeskriminalamt erfasst für das vergangene Jahr insgesamt 41.177 Taten – 14,2 Prozent mehr als im Vorjahr.

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«Die grösste Gefahr geht von rechts aus», erklärte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU). Die Statistik zeige einen beunruhigenden Anstieg des Gesamtstraftataufkommens. Der Phänomenbereich politisch rechts motivierter Kriminalität mache dabei etwa die Hälfte der Straftaten aus. «Das ist eine Grössenordnung, die uns mit grosser Sorge begleitet.»

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Diese Sorge teilt der LSVD, beklagt aber die fehlende Erwähnung von Hasskriminalität aufgrund der sexuellen Orientierung. «Der enorme Anstieg an homophoben und transfeindlichen Straftaten zeigt das sich verändernde gesellschaftliche Klima in Deutschland und steht im direkten Zusammenhang mit dem grassierenden Rechtspopulismus», so Axel Hochrein, Mitglied im LSVD-Bundesvorstand, gegenüber MANNSCHAFT.


Tatsächlich gab es 2019 deutlich mehr trans- und homofeindliche Straftaten. Das ergab die Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage von Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik und Queerpolitik der Grünen Bundestagsfraktion (MANNSCHAFT berichtete): Im Vergleich zu 2018 steigen die homo-und transphob motivierten Straftaten in 2019 um mehr als 60 Prozent – bei Gewalttaten sogar um fast 70 Prozent.

Wenn Seehofer also im Zusammenhang  mit der Polizeilichen Kriminalstatistik sagt, «Deutschland ist wieder ein Stück sicherer geworden» (bezogen auf den Rückgang von Gewaltkriminalität allgemein um 2,3%), dann stimmt das zumindest für LGBTIQ offenbar nicht.

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Im Koalitionsvertrag der Grossen Koalition heisst es übrigens: «Wir respektieren geschlechtliche Vielfalt. Alle Menschen sollen unabhängig von ihrer sexuellen Identität frei und sicher leben können – mit gleichen Rechten und Pflichten. Homosexuellen- und Transfeindlichkeit verurteilen wir und wirken jeder Diskriminierung entgegen.»


Es zeige sich, dass die seit Jahren vom LSVD geforderten Programme, Gegenmassnahmen und Sensibilisierungsstrategien in den Strafverfolgungsbehörden dringend nötig seien, so Hochrein weiter.

«Trotzdem ignoriert Minister Seehofer diese alarmierenden Zahlen und findet es nicht notwendig darauf einzugehen. Für ihn scheinen LSBTI Menschen, die Opfer von Straf- und Gewalttaten auf Grund ihrer sexuellen Idendität werden als vernachlässigbarer Kollateralschaden zu gelten.»

Der LSVD bekräftigt in diesem Zusammenhang seine Forderung, nach unverzüglichem und effektivem politischen Handeln. «Erforderlich ist ein Bund-Länder-Programm gegen LGBTIQ-feindliche Gewalt, das neben kriminologischer Forschung und Rechtstatsachenforschung auch die Entwicklung zielgenauer Konzepte zu Prävention, zur Aus- und Fortbildung von Polizei und Justiz sowie zur ausreichenden Unterstützung von Opferhilfe-Einrichtungen zum Gegenstand hat. Länder und Kommunen müssen die Arbeit von LGBTIQ-Anti-Gewalt-Projekten angemessen fördern.»

Seehofer hat derweil im Tagesspiegel das in Berlin geplante Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) scharf kritisiert. Es war im letzten Jahr auf Initiative des Justizsenators Dirk Behrendt (Grüne) erarbeitet worden und soll kommende Woche beschlossen werden.

Der Innenminister sagte, das Gesetz  sei «im Grunde ein Wahnsinn». Es sieht eine Beweislastumkehr vor. Landesbedienstete müssen dann nachweisen, dass sie Bürger nicht diskriminierend behandelt haben – unabhängig davon, ob es strafrechtlich relevant ist. Die FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus erwägt, dass geplante Gesetz mit einer Normenkontrollklage verfassungsrechtlich überprüfen zu lassen.


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