in

EuGH urteilt: Anwalt wollte nicht mit Homosexuellen arbeiten

Zu klären ist u. a., ob der Schutz vor Diskriminierung auch bei einer reinen Erklärung greift

EuGH
Foto: Wesley Tingey/Unsplash

Ein italienischer Rechtsanwalt hatte während eines Radiointerviews ausgeschlossen, Schwule oder Lesben beschäftigen oder mit ihnen zusammenarbeiten zu wollen. Der Fall beschäftigt nun den Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Der italienischer Anwalt wurde von der LGBTIQ-Anwaltsvereinigung «Associazione Avvocatura per i diritti LGBTI» wegen Diskriminierung verklagt, da er in seiner Kanzlei keine homosexuellen Personen einstellen wolle. Der italienische Kassationshof fragt nun, ob die Anwaltsvereinigung überhaupt klagebefugt sei. Zu klären ist weiterhin, ob der Schutz vor Diskriminierung auch bei einer reinen Erklärung greift.

Warum war der Mord an Christopher W. keine rechte Gewalt?

Im konkreten Fall hatte der Rechtsanwalt in Italien im Rahmen eines Radiointerviews ausgeschlossen, Homosexuelle beschäftigen oder mit ihnen zusammenarbeiten zu wollen. Zu dieser Zeit suchte seine Firma aber nicht nach Mitarbeitern. In erster Instanz hatte ein Gericht der klagenden Organisation 10.000 Euro zugesprochen, dies wurde auch in zweiter Instanz noch einmal bestätigt, wie auf anwalt-innovativ.de nachzulesen ist.

Diskriminierende Äußerungen von Arbeitgebern können nach Ansicht einer wichtigen EU-Gutachterin gegen Arbeitsrecht verstoßen, auch wenn sie nicht im Firmenumfeld getätigt wurden. Es sei an den nationalen Gerichten zu prüfen, wie hypothetisch eine Aussage sei, erklärte die Generalanwältin am EuGH, Eleanor Sharpston, bereits im vergangenen Jahr.


IKEA, Metro und DB fordern: Blutspende-Verbot lockern!

Das oberste italienische Gericht hatte den Fall nach Luxemburg verwiesen. Die Richter*innen hatten Zweifel, inwieweit derartige Aussagen unter den in der entsprechenden EU-Richtlinie geltenden Diskriminierungsschutz in Beschäftigung und Beruf fallen können.

Wenn solche Aussagen nicht in einem konkreten Bewerbungsverfahren fallen, müssen nach Ansicht der Gutachterin die nationalen Gerichte klären, in welchem Zusammenhang sie geäussert wurden. Dabei gehe es auch um die Frage, ob Betroffene entmutigt werden könnten, sich überhaupt zu bewerben.

Im Rainbow-Ranking von ILGA Europe belegt Italien nur den 32. von 49 Plätzen – und ist damit das letzte westeuropäische Land auf der Liste. Forscher der Universität von Perugia wollten im vergangenen Jahr über eine wissenschaftliche Umfrage Beispiele von Homophobie und Sexismus sammeln. «Ungeheuerlich» und «gefährlich», fanden italienische Politiker – und stoppten die Studie (MANNSCHAFT berichtete).



schwule und religion

«Jung, schwul, gläubig» – Christen, Juden & Muslime im Porträt

Sachsen Koalition

Queere Vereine zwischen Innovation und Existenznot