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Urteil in Belize: Schwuler Sex ist legal

Das Berufungsgericht stellte fest: § 53 des Strafgesetzbuchs, der gleichgeschlechtliches Begehren als widernatürlich bezeichnete, verstösst gegen die Verfassung

schwul in Belize
Die Flagge von Belize (Foto: Pixabay)

Der Kampf gegen ein veraltetes britisches Kolonialgesetz ist endgültig beendet: Das Berufungsgericht in Belize hat eine Entscheidung von 2016 einstimmig bestätigt, dass ein Verbot homosexueller Handlungen nicht verfassungsgemäss ist.

Belize war früher die britische Kolonie Britisch Honduras und befindet sich zwischen Mexiko, Honduras und Guatemala in Zentralamerika. Dort wurde nun festgestellt, dass § 53 des Strafgesetzbuchs des Landes, das gleichgeschlechtliches Begehren als «gegen die Ordnung der Natur» bezeichnete, gleich gegen fünf Abschnitte der Verfassung verstösst. Darauf standen bis zu zehn Jahre Haft.

Für homosexuelle Soldaten wohl keine Entschuldigung

Der Kampf begann 2010 und dauerte ein ganzes Jahrzehnt. Schon 2016 war der Kampf der LGBTIQ-Aktivist*innen erfolgreich, und 2017 fand die erste offizielle Pride Parade statt. Doch bald darauf legten sowohl die Regierung von Belize als auch die katholische Kirche in dem 400.000-Einwohner-Staat gegen das Urteil Berufung ein.

Am 30. Dezember 2019 nun lehnte ein Berufungsgremium mit drei Richtern die Berufung jedoch ab und zementierte den Antidiskriminierungsschutz für queere Menschen endgültig, berichtete das Portal 76crimes. Vor zwei Jahren hatten auch Trinidad und Tobago Homosexualität legalisiert (MANNSCHAFT berichtete).


Schwul in Belize – endlich dazugehören
Der Aktivist Caleb Orozco erklärte via Facebook, er träume im neu begonnenen Jahrzehnt davon,  dass man queeren Belizianern nicht mehr mit der Bibel kommt, sondern sie vielmehr Schutz erwarten könnten und das Gefühl, willkommen zu sein und dazuzugehören. Dass die Entscheidung gegen das Verbot von schwulem Sexualverkehr aufrecht erhalten wurde, nannte Orozco eine «erneuerte Hoffnung».

Zu dem Urteil erklärte Richter Samuel Awich, dass der Oberste Richter die Befugnisse des Gerichts nicht überschritten habe, als er dem Wort Geschlecht in Abschnitt 16 der Verfassung die Bedeutung «sexuelle Orientierung» zuordnete.

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Er fügte hinzu, einvernehmlicher Geschlechtsverkehr zwischen erwachsenen Homosexuellen unter vier Augen verletze weder die Grundrechte und -freiheiten anderer, noch das gegenwärtige öffentliche Interesse auf unerträgliche Weise.


Zum Erfolg in Belize erklärte Kai Gehring (Grüne), Mitglied des Deutschen Bundestagsausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe: «Homosexualität ist endgültig legal, das alte koloniale Unrecht wurde unwiederbringlich abgeräumt. Ich gratuliere insbesondere den mutigen LGBTIQ-Aktivist*innen, die das durch ihren unermüdlichen Einsatz möglich gemacht haben! Andere Staaten sollten diesem Beispiel folgen, LGBTIQ entkriminalisieren und sie endlich wirksam vor Diskriminierung schützen. Menschenrechte sind unteilbar und müssen für alle gelten!»


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