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Deutlich mehr trans- und homofeindliche Hasskriminalität

LSVD kritisiert die bisherige Ignoranz in den Innenministerien von Bund und vielen Ländern

Gewalt
Foto: AdobeStock

Laut Bundesinnenministerium in Berlin wurden im ersten Halbjahr 2019 bereits 245 Fälle von Hasskriminalität gegen die sexuelle und geschlechtliche Identität erfasst, davon 54 Gewaltdelikte. Im gesamten Vorjahr waren es 351 erfasste Fälle.

Der deutliche Anstieg in der Statistik zeige, dass homophobe und transfeindliche Hasskriminalität in Deutschland zum Alltag gehören, erklärte Helmut Metzner, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD). Dabei gäben die in der Statistik aufgeführten Fälle wegen unzureichender Erfassungsmethoden nur einen Bruchteil der realen Hasskriminalität gegen LGBTIQ wieder.

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Auch Angriffe auf Gedenkorte, wie das Denkmal für die Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen, haben zugenommen (MANNSCHAFT berichtete). Die aktuellen Zahlen brachten sowohl eine Kleine Anfrage von Doris Achelwilm, queerpolitische Sprecherin der Linke- Bundestagsfraktion wie von Sven Lehmann, queerpolitischer Sprecher der Grünen, hervor. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert ein umfassendes Bund-Länder-Programm gegen homophobe und transfeindliche Gewalt inklusive Präventionsmassnahmen und konsequenter Strafverfolgung.

Ignoranz in vielen Innenministerien
«Die bisherige Ignoranz in den Innenministerien von Bund und vielen Ländern muss ein Ende haben. Homophobie und Transfeindlichkeit müssen in allen Aktionsplänen und Programmen zur Gewaltprävention ausdrücklich berücksichtigt werden. Es müssen endlich effektive Massnahmen für Prävention, Erfassung und Strafverfolgung auf den Weg gebracht werden. Opferhilfe-Einrichtungen müssen ausreichend unterstützt werden», so Metzner. Länder und Kommunen müssten die Arbeit von LGBTIQ-Anti-Gewalt-Projekten angemessen fördern.


In den Bestimmungen zur Hasskriminalität, die 2015 in das Strafgesetzbuch eingeführt wurden, müssten ausdrücklich auch LGBTIQ-feindliche Motive benannt werden. Denn alle Erfahrung zeige laut Metzner: Wenn homophobe und transfeindliche Hasskriminalität nicht ausdrücklich im Gesetz benannt sei, würden die Motive in der Praxis der polizeilichen und staatsanwaltlichen Ermittlungen und damit auch bei der Strafzumessung kaum Beachtung finden.

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«Die jüngsten Zahlen homophober Gewalttaten sind erschreckend. Homo- und Transphobie sind auch in Deutschland keine Seltenheit. LGBTIQ sollen nicht länger in Angst vor körperlicher und verbaler Gewalt leben müssen», erklärt Jens Brandenburg, LGBTIQ-Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion.

Risiko für offene Gesellschaft
«Wir wollen mit Aufklärung in Schulen und Gesellschaft für einen offeneren Umgang mit sexueller und geschlechtlicher Vielfalt werben. Polizeikräfte müssen besser zur Erkennung homo- und transphober Übergriffe sensibilisiert werden und diese entschlossen verfolgen. Wer abfällige Sprüche, Ausgrenzung und körperliche Gewalt toleriert, riskiert die Zukunft einer offenen Gesellschaft», so Brandenburg.



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