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Grüne: Konversionstherapien in Deutschland «schnell ein Ende setzen»!

Für die queerpolitische Sprecherin der Grünen, Ulle Schauws, ist es ein «Skandal», dass im Jahr 2019 diese Pseudotherapien weiterhin stattfinden

Kirchgemeinderat Melchnau
Symbolbild (Foto: Pixabay)

Da Konversionstherapien oft in religiösen Kreisen stattfinden, will die Grüne Bundestagsfraktion, dass diese Verfahren weitestmöglich erfasst werden und künftig für alle verboten sind.

Vor zehn Tagen hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) angekündigt, Konversionstherapien verbieten zu wollen, zunächst aber eine Schnellstudie bei der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld in Auftrag zu geben. Der Bibelbund hatte Spahns Ankündigung kurz darauf scharf kritisiert. Der Vorsitzende des Bibelbundes, Michael Kotsch, erklärte in einer Pressemitteilung, nach Aussage der Bibel sei eine homosexuelle Orientierung durchaus veränderbar – das gehe u. a. aus 1. Korinther 6, 9 ff. hervor.

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Die Grünen haben dazu nun den «Entwurf eines Gesetzes zur Ahndung von Behandlungen mit dem Ziel der Änderung der sexuellen Orientierung bei Minderjährigen» vorgelegt. Der Entwurf nennt auch Organisationen, die in Deutschland derartige schädigenden Behandlungen anbieten und empfehlen, u. a. das «Weisse Kreuz», «Wüstenstrom», «Leo e.V.», der «Bund katholischer Ärzte», das „Deutsche Institut für Jugend und Gesellschaft» der «Offensive Junger Christen e.V.», eine „Kommunität in der evangelische Kirche». Auch die «Akademie für Psychotherapie und Seelsorge e.V. (APS)» biete immer wieder ein Forum zur Propagierung solcher Ansätze.

Die queerpolitische Sprecherin der Grünen, Ulle Schauws, nannte es einen «Skandal, dass im Jahr 2019 Pseudotherapien, die darauf abzielen, die sexuelle Orientierung zu ändern, nach wie vor in Deutschland stattfinden». Es sei vielmehr eine «kranke» Vorstellung, dass Lesben und Schwule wegen ihrer Liebe „geheilt» werden könnten. Die Grünen wollen dieser «Scharlatanerie» von Behandlungen für Homosexuelle ein Ende setzen. Aus diesem Grund lege man jetzt sehr konkrete Vorschläge vor – einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Pseudotherapien bei Minderjährigen sowie einen ausführlichen Antrag mit zahlreichen Massnahmen und bringe beides in den Deutschen Bundestag ein. «Wir wollen, dass den gefährlichen Pseudotherapien jetzt schnell ein Ende gesetzt wird.»


Aufklärung über Gefährlichkeit der Therapien
Zu den vorgeschlagenen Massnahmen gehören u. a. Kampagnen, die die Akzeptanz der Vielfalt sexueller Orientierungen, geschlechtlicher Identitäten und von Geschlechtsmerkmalen vergrössern und über die Gefährlichkeit von Behandlungen aufklären. Hiermit sollen die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, die Bundeszentrale für politische Bildung sowie Jugendhilfeeinrichtungen beauftragt werden.

Zivilgesellschaftliche Organisationen, die Aufklärungsarbeit leisten, sollen finanziell unterstützt werden. Darüber hinaus sollen die Richtlinien des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung überprüft werden, damit die sogenannten «Konversions»- oder «Reparations»-Therapien nicht unter anderen Leistungen abgerechnet werden können. Und schliesslich müsse klar sein, dass das Anbieten solcher Pseudotherapien, die die grundrechtlich geschützte Menschenwürde der Betroffenen verletzt, der Gemeinnützigkeit entgegenstehe.

Mit dem Grünen-Gesetzentwurf wolle man die Durchführung von Behandlungen, die das Ziel haben, die sexuelle Orientierung zu verändern, bei Kindern und Jugendlichen verbieten und mit einer Geldbusse ahnden. Und zwar, wenn sie bei Minderjährigen durchgeführt werden. Minderjährige seien unter Gesichtspunkten des Kindswohls an dieser Stelle besonders schutzbedürftig – sie sollten in ihrer Entwicklung gestärkt und nicht von gefährlichen sog. «Homoheilern» krank gemacht werden, so Schauws.


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Bereits 2013 hat der Weltärztebund, ein Zusammenschluss der nationalen Ärztekammern, zu dem auch die Bundesärztekammer gehört, auf seiner 64. Weltversammlung in Brasilien eine Resolution verabschiedet: Sie stellte fest, dass sogenannte «reparative» oder Konversionstherapien mit dem Ziel, Homosexuelle zu «heilen», gefährlich sind. Demnach sollten sie verboten und bestraft werden. Die Resolution wurde gemeinsam von der Bundesärztekammer, sowie der französischen und der britischen Ärztevereinigung eingebracht.

Verbot weitestmöglich fassen
Schauws geht die Ankündigung Spahns, das Verbot von Konversionstherapien im Berufsrecht und Sozialrecht zu verankern, nicht weit genug. Bei dieser Regelung würden alle Anbieter herausfallen, die solche Verfahren nicht berufsmässig oder ausserhalb von Kassenleistungen anbieten. Da Konversionstherapien oft in religiösen Kreisen stattfinden, sei es darum wichtig, diese Verfahren weitestmöglich zu erfassen und für alle zu verbieten.


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