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Jungs und Teenager zu Prostitution gezwungen – 4 Männer in U-Haft

Vier rumänische Männer (26, 23, 39 und 55) wurden in Berlin verhaftet

Zwangsprostitution
Foto: Pixabay

Vier Männern wird Zwangsprostitution von Kindern und Jugendlichen vorgeworfen. Teils handelt es sich um ihre eigenen Söhne.

Derzeit befinden sich vier rumänische Männer im Alter von 26, 23, 39 und 55 Jahren in Berlin in Untersuchungshaft. Ihnen wird vorgeworfen, Jungen im Kindesalter und Jugendliche aus Rumänien, zum Teil ihre eigenen Kinder, nach Berlin gebracht und dort dazu gezwungen haben, sich im Grossen Tiergarten und im Schöneberger Regenbogenkiez für den Unterhalt der Väter zu prostituieren. Das teilte die Polizei am Mittwoch mit.

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Intensive Ermittlungen des Fachkommissariats beim Landeskriminalamt und der Abteilung für organisierte Kriminalität bei der Staatsanwaltschaft Berlin führten letztlich auf die Spur der Beschuldigten. So gelang es im Dezember 2018 in Zusammenarbeit mit den rumänischen Strafverfolgungsbehörden den dortigen Zielfahndern, zeitgleich vier Haftbefehle in einer Kleinstadt nahe Craiova zu vollstrecken.

Netzwerk für Zwangsprostitution
Die Beteiligten sind häufig familiär verbunden und netzwerkartig organisiert. Im Zuge der Ermittlungen gelang es auch, einzelne betroffene Kinder und Jugendliche in die Obhut der hiesigen Jugendämter zu geben und dem Einfluss ihrer Familien zu entziehen, so die Polizei.


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Opfer von Zwangsprostitution meist männlich
Im Herbst 2018 war nach einer parlamentarischen Anfrage des innenpolitischen Grünen-Sprechers, Benedikt Lux, erstmals umfangreiches Zahlenmaterial zum Thema Zwangsprostitution und Menschenhandel in Berlin veröffentlicht worden. Den Daten der Innenverwaltung zufolge gingen die Fälle nach insgesamt 140 im Jahr 2009 kon­stant zurück. Doch seit 2015 nehmen die Fälle wieder zu. Sie stiegen auf zunächst 110 Fälle im Jahr 2016 und 104 im Jahr 2017. Oft sind Kinder und Jugendliche darunter, und in der Mehrheit sind die Opfer männlich.

Die Menschen in Rumänien sollten im Oktober darüber abstimmen, ob das bereits bestehende Verbot der gleichgeschlechtlichen Ehe in der Verfassung verankert wird. Die religiös motivierten Initiatoren der Volksbefragung wollten erreichen, dass der Begriff «Ehegatten» im Grundgesetz durch «Mann und Frau» ersetzt wird. Doch die Abstimmung scheiterte an einer zu geringen Wahlbeteiligung.


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