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Trans und inter Polizisten sollen nicht mehr diskriminiert werden

Künftig ist der «Verlust oder ein diesem gleichzusetzender Schwund beider Hoden» kein Hinderungsgrund mehr für den Polizeidienst

Polizeidienstvorschrift 300
Foto: Pixabay

Laut aktueller Fassung der Polizeidienstvorschrift 300 (PDV 300) bedeuten der  «Verlust oder ein diesem gleichzusetzender Schwund beider Hoden» sowie das Nichtvorhandensein eines intakten gynäkologischen Hormonsystems eine grundsätzlich Dienstuntauglichkeit. Diese Kriterien diskriminieren trans und inter Menschen und sollen künftig wegfallen.

Bereits im Februar des vergangenen Jahres bestätigte der Berliner Senat auf die schriftliche Frage des Mitglieds des Abgeordnetenhauses von Berlin, Marcel Luthe (FDP), dass «nach Nr. 10.3.1 der bundeseinheitlichen Polizeidienstvorschrift 300 zur Arztliche(n) Beurteilung der  Polizeidiensttauglichkeit und der Polizeidienstfahigkeit … der Verlust oder ein diesem gleichzusetzender Schwund beider Haden die Polizeidiensttauglichkeit bei Bewerbem“ ausschliesst (s. Drucksache 18/13368, AGH Berlin). Zudem kursierten Medienberichten zufolge widersprüchliche Darstellungen darüber, dass Menschen, deren Gebärmutter nicht «funktionsfähig» ist, von der Polizeidiensttauglichkeit ausgeschlossen würden. Ebenso wie Menschen, die über kein «intaktes andrologisches (mannliches) beziehungsweise gynakologisches (weibliches) Hormonsystem» verfügen.

Fachlich neu bewertet
Nun stellten die FDP-Abgeordneten Jens Brandenburg, Sprecher für LGBTIQ, und der Innenpolitiker Benjamin Strasser eine kleine Anfrage im Bundestag zu diesen diskriminierenden Vorgaben. Die Antwort:

Im Auftrag des Arbeitskreises II (Innere Sicherheit) der Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder habe eine länderübergreifende Arbeitsgruppe die Beurteilungsmaßstäbe in der PDV 300 geprüft und beschlossen, dass diese Kriterien nach einer «fachlichen Neubewertung in der überarbeiteten PDV 300 keine Erwähnung mehr finden“ werden.


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Im Frühjahr soll ein Abschlussbericht vorliegen, danach soll die Vorschriftenkommission die PDV 300 überarbeiten.

Gute Polizeiarbeit hängt nicht von Geschlechtsteilen oder einem geschlechtsspezifischen Hormonsystem ab

Jens Brandenburg nannte es «eine längst überfällige Entscheidung für alle trans- und intergeschlechtlichen Menschen, die im Polizeidienst arbeiten wollen». Gute Polizeiarbeit hänge nicht von Geschlechtsteilen oder einem geschlechtsspezifischen Hormonsystem ab.«Gut, dass die Innenminister diesen Unsinn endlich erkannt haben. Die geplante Streichung der diskriminierenden Kriterien muss nun schnell umgesetzt werden. Damit ist es aber nicht getan: An der Akzeptanz trans- und intergeschlechtlicher Polizeikräfte müssen Politik, Polizeibehörden und die Öffentlichkeit weiter arbeiten.»

Benjamin Strasser begrüßte es, dass Bund und Länder die Polizeidienstvorschriften nun überarbeiten und diskriminierende Restriktionen entfernen. «Sie sind für gute Polizeiarbeit nicht entscheidend», so Strasser.



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