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Definitiv: Die Schweiz will trans und inter Menschen nicht schützen

Die Anti-Rassismusstrafnorm wird erweitert – aber nur für Teile der LGBTIQ-Community

Anti-Rassismusstrafnorm
Foto: Pink Cross

Am Freitag morgen fanden die Schlussabstimmungen im Parlament statt und nun ist es definitiv: Mit klarer Mehrheit haben beide Räte der parlamentarischen Initiative von Mathias Reynard zugestimmt, womit die Anti-Rassismusstrafnorm erweitert wird. Aber leider nur halbbatzig: Es wird nur das Kriterium «sexuelle Orientierung» aufgenommen – «Geschlechtsidentität» nicht. Somit werden trans und inter Menschen nicht geschützt.

Nachdem der Ständerat Ende November entschied, dass «Geschlechtsidentität» nicht in den Strafartikel aufgenommen werden soll, habe man nochmals alles versucht, damit der Nationalrat weiterhin an seiner Position und beiden Kriterien festhält, teilte Pink Cross am Freitagnachmittag mit. So hätten die Dachverbände mit einer kleinen Aktion auf dem Bundesplatz den Parlamentarier*innen noch die Möglichkeit gegeben, eine trans Person persönlich kennenzulernen. Doch der Nationalrat folgte trotzdem dem Ständerat.

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«Somit können nun endlich Aufruf zu Hass und Hetze und gewisse Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung verfolgt werden und lesbische, bi und schwule Menschen werden erstmals explizit geschützt. Doch es ist höchst enttäuschend, dass dieser Schutz nicht auch trans und inter Menschen gewährt wird.»

Erstmals Diskriminierungschutz für LGB-Menschen

Trotzdem will Pink Cross den Teil-Erfolg bei der Anti-Rassismusstrafnorm anerkennen und dankt seinen Mitstreitern:


«Dass wir nun aber erstmals einen Diskriminierungschutz für LGB-Menschen haben, war nur dank unzähligen engagierten Menschen möglich, die seit Jahren dafür gekämpft haben», erklärte der Verband.


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