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Antidiskriminierungsstelle fordert mehr inter Rechte

Zum Intersex Awareness Day kritisiert die deutsche ADS den Gesetzentwurf zur „Dritten Option“

Foto: AdobeStock

Das Bundesverfassungsgericht hat vor rund einem Jahr entschieden, dass der Gesetzgeber im Personenstandsrecht bis Ende 2018 einen dritten Geschlechtseintrag ermöglichen müsse.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat anlässlich des „Intersex Awareness Day“ am 26. Oktober eine rasche Stärkung der geschlechtlichen Selbstbestimmung intersexueller Menschen angemahnt. „Wir sehen im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur ‚Dritten Option‘ deutlichen Anpassungsbedarf“, sagte Bernhard Franke, der kommissarische Leiter der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, am Donnerstag in Berlin. „Insbesondere die derzeit vorgesehene medizinische Nachweispflicht sollte in den weiteren Beratungen des Gesetzentwurfs gestrichen werden.“

Die Geschlechtsidentität ist unmittelbarer Ausdruck des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts, das mit der Menschenwürde korreliert und nach den Vorgaben des Grundgesetzes höchst schutzwürdig ist

Es sei „verfassungsrechtlich problematisch“, dass intergeschlechtliche Menschen für eine Anpassung ihres Personenstands dem Gesetzentwurf zufolge eine ärztliche Bescheinigung vorlegen müssten, ergänzte Franke: „Die Geschlechtsidentität ist unmittelbarer Ausdruck des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts, das mit der Menschenwürde korreliert und nach den Vorgaben des Grundgesetzes höchst schutzwürdig ist.“ Daher müsse die Gutachtenpflicht gestrichen werden. Der nicht-binäre Geschlechtseintrag „divers“ sollte im Übrigen allen Personen offenstehen, nicht nur dem Personenkreis mit „Varianten der Geschlechtsentwicklung“, wie im Entwurf vorgesehen.


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Medizinisch nicht zwingende Operationen an intergeschlechtlichen Kindern sind eine Körperverletzung
Über die Regelungen im Personenstandsrecht hinaus sieht die Antidiskriminierungsstelle des Bundes weiteren erheblichen Handlungsbedarf, um Diskriminierungen und Menschenrechtsverletzungen gegenüber intersexuellen Menschen vorzubeugen: Medizinisch nicht zwingende Operationen an intergeschlechtlichen Kindern sind aus Sicht der Antidiskriminierungsstelle verfassungswidrig und eine Körperverletzung. Da in der Vergangenheit zahlreiche intergeschlechtliche Menschen operiert wurden und zum Teil ihr Leben lang unter den Folgen zu leiden haben, spricht sich die Antidiskriminierungsstelle des Bundes für die Einrichtung eines Hilfe- oder Entschädigungsfonds aus.

Franke wies außerdem darauf hin, dass nun schnellstmöglich auch das veraltete Transsexuellengesetz aufgehoben werden müsse: „Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sollte die historische Chance ergriffen werden, durch ein umfassendes Geschlechtsidentitätsgesetz die Selbstbestimmung deutlich zu stärken.“


Intersex Awareness Day seit 22 Jahren
Der internationale Intersex Awareness Day wird seit 1996 am 26. Oktober begangen und soll die Beachtung der Menschenrechte von intergeschlechtlichen Menschen stärken. Das Bundesverfassungsgericht hatte zudem vor rund einem Jahr entschieden, dass der Gesetzgeber im Personenstandsrecht bis Ende 2018 einen dritten Geschlechtseintrag ermöglichen müsse.


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