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Grünen-Initiative fordert Härtefallfonds für §175-Opfer

Der Tod Wolfgang Lauingers im Alter von 99 hat bei vielen Politikern und LGBTI-Aktivisten Trauer, aber auch Wut ausgelöst. Der homosexuelle Lauinger war unter den Nazis, aber auch nach 1945 Opfer von Verfolgung. Sein Antrag auf Rehabilitierung und Entschädigung war im Oktober 2017 abgelehnt worden, weil er „nur“ in Untersuchungshaft gesessen hatte, aber nicht verurteilt worden war. Das Entschädigungsgesetz nimmt auf Fälle wie seinen keine Rücksicht.

Im Juni dieses Jahres hatte der Deutsche Bundestag zwar die Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer der staatlichen Homosexuellenverfolgung nach 1945 beschlossen. Allerdings hat diese Lücken, auf die Bündnis 90/Die Grünen bereits im Gesetzgebungsverfahren mehrfach hingewiesen haben. Volker Beck (Grüne) gab denn auch der Großen Koalition die Schuld, dass Lauinger die Rehabilitierung verwehrt blieb.

Menschen, die Opfer staatlicher Repressalien, Untersuchungshaft und gesellschaftlicher Ächtung waren, aber nicht rechtskräftig verurteilt wurden, erhalten bis heute keine Entschädigung. Das bringt nach dem Tod Lauinger viele auf. Lauinger berichtete als Zeitzeuge von seinen Verfolgungserfahrungen in einem Video für die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld.


Sven Lehmann
Sven Lehmann (Foto: Cornelis Gollhardt)

Mit einem Entwurf eines Antrags auf Nachbesserung des Entschädigungsgesetzes geht der Grünen-Bundestagsabgeordnete Sven Lehmann auf die demokratischen Fraktionen zu mit dem Wunsch einer gemeinsamen Initiative noch im Januar. In seinem Antragsentwurf zur Nachbesserung des Entschädigungsgesetzes fordert er:

„ergänzend zur bisherigen Entschädigung nach dem Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen (StrRehaHomG) umgehend einen Fonds einzurichten, wonach auch Personen, die wegen eines Ermittlungs- oder Strafverfahrens Schaden an Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum, Vermögen in ihrem beruflichen oder wirtschaftlichen Fortkommen erlitten haben, eine angemessene Entschädigung erhalten können.“

Entschädigungsgesetz
Wolfgang Lauinger im Zeitzeugen-Interview (Foto: Screenshot)

Es müssten auch Menschen, die durch strafrechtliche Ermittlungsverfahren insbesondere durch Untersuchungshaft
in ähnlicher Weise geschädigt wurden, in die Entschädigungsregelungen einbezogen werden, auch wenn es am Ende zu keiner Verurteilung gekommen ist, heißt es in dem Entwurf. Dabei verdeutliche der Fall von Wolfgang Lauinger, wie dringend der Reformbedarf sei.


Es gibt viele Schicksale, die die Lücke des Gesetzes zeigen

Sven Lehmann erklärte: „Ich bin sehr traurig und wütend. Der in dieser Woche verstorbene Wolfgang Lauinger hat unter homofeindlicher, staatlicher Gewalt zweier deutscher Systeme leiden müssen. Ihm blieb durch eine Gesetzeslücke eine Entschädigung bis zu seinem Tod verwehrt. Es gibt viele weitere Schicksale, die die Lücke des beschlossenen Gesetzes zeigen. Aufgrund des Alters der Betroffenen ist Eile geboten. Ich hoffe sehr, dass die anderen Fraktionen sich einem gemeinsamen Antrag anschließen und es zu einer schnellen, breit getragenen und unbürokratischen Lösung für einen Härtefallfonds kommt.“

Ähnlich hatte sich auch Christine Lüders geäußert. Dass Lauinger viele Jahre dafür gekämpft hat, dass die Opfer des Paragrafen 175 StGB rehabilitiert und entschädigt werden, aber ihm selbst die Wiederherstellung seiner Würde verweigert wurde, nannte die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes „schwer zu ertragen“. Lüders forderte eine Nachbesserung des Rehabilitationsgesetzes und einen eigenen Härtefallfonds.


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