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Sachsen: Schwuler Jugendwart beklagt Mobbing

Die Kirchengemeinden Aue und Lauter haben ein Verkündigungsverbot gegen den 53-Jährigen verhängt

Kirche homophob
Symbolbild (Foto: AdobeStock)

Eigentlich wollte Jens Ullrich die Sache gar nicht an die grosse Glocke hängen. Ohnehin liegt es schon zwei Jahre zurück, dass die Kirchengemeinden Aue und Lauter ein Verkündigungsverbot gegen den 53-jährigen Jugendwart verhängt haben. Nachdem er sich in der Vergangenheit in einem Interview zu dem Mobbingfall geäussert hat, mag er jetzt lieber nichts mehr sagen, wie er am Telefon gegenüber der MANNSCHAFT erklärt.

Aber die Sache ist zu wichtig, als dass wir darüber schweigen wollen. Denn auch wenn ab Oktober Schwule und Lesben in Deutschland heiraten dürfen – als Arbeitnehmer bei der Kirche, etwa als schwuler Jugendwart, erleiden sie noch zu oft Diskriminierung. Da hilft es nichts, dass das Landeskirchenamt 2015 erklärt hatte, dass eine „homosexuelle Orientierung weder ein Einstellungshindernis noch einen Grund für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses“ darstelle.

Und weiter: „In allen kirchlichen Berufen, angefangen vom Pfarrdienst über die Kirchenmusik und Gemeindepädagogik bis hin zum Verwaltungsdienst, leisten homosexuelle Menschen einen wichtigen und hoch geachteten Dienst für unsere Kirche.“ Andere evangelische Landeskirchen gehen noch deutlicher auf die LGBTI-Gemeinde zu: In Berlin nahm die Kirche dieses Jahr erstmals mit einem eigenen Truck am CSD teil.


Keine Veranstaltungen mit Jugendlichen
Jens Ullrich arbeitet seit 18 Jahren für die Evangelische Kirche im Kirchenbezirk Aue in Sachsen. Da er schwul ist und seit 2015 verpartnert, wurde er von mehreren Kirchengemeinde ausgeschlossen. Ihm wird verboten, Veranstaltungen mit Jugendlichen zu betreuen und Predigten darf er auch nicht mehr halten. In der Gemeinde Aue versuchten wir Pfarrer Jörgen Schubert vergeblich telefonisch zu erreichen, unsere Mail-Anfrage blieb unbeantwortet. Zum Beispiel hätten wir gern gewusst, warum die Gemeinde Ullrich ihre Entscheidung nicht persönlich mitgeteilt oder das Gespräch gesucht hatte.

Als Jugendwart hat er eine Vorbildfunktion im Jugendbereich und sollte keinen Anstoß geben

Dafür äusserte sich Schubert gegenüber Tag24 und holte am Wochenende aus zu einer neuen Beleidigung: „Wenn einer eine Mehlstaub-Allergie hat, dann kann er auch nicht Bäcker werden.“ Ullrich habe jedoch eine Grenze überschritten und mit seiner „Lebensweise“, die nicht bibeltreu sei, Mitglieder der Gemeinde vor den Kopf gestossen. „Als Kirchner oder Friedhofsgärtner könnte jemand wie er hier arbeiten. Aber als Jugendwart im Verkündigungsdienst hat er eine Vorbildfunktion im Jugendbereich und sollte keinen Anstoß geben“, so der Pfarrer.

Pfarrer Christian Kaufmann aus der Gemeinde Lauter wollte am Telefon nicht auf die Frage antworten, was denn eigentlich verkehrt sei an Jens Ullrich, dass man ihn von verschiedenen Bereichen ausschliesst. Auch für die Gemeinde Breitenbrunn ist Ullrich als Jugendwart zuständig. Welcher Geist dort herrscht, lässt sich ahnen, wenn man man die Ankündigung für eine Veranstaltung Ende August sieht. Dann ist die homophobe Demagogin Birgit Kelle zu Gast und spricht zum Thema „Wem gehört die Lufthoheit über unseren Kinderbetten?“


Das Verkündigungsverbot ist sehr, sehr bedauerlich und schlecht

Superintendent Dieter Backmann will lieber davon sprechen, dass die Gemeinden den Jugendwart nicht mehr „einladen“ – ein Verbot sei das nicht. Er wolle die Gemeinden nicht zu einer Abkehr zwingen. Auf Anfrage der Mannschaft sagte er aber, die Geschichte mache ihn „betroffen“ und „ärgerlich“. Die Vertreter unterschiedlicher Positionen in der Kirche müssten miteinander reden, auch „über das Verletzende“, so der Superintendent.

Auch im benachbarten Schneeberg sieht man die Verbote – oder Nicht-Einladungen – kritisch. Sie nannt Pfarrer Frank Meinel von der Kirche St. Wolfgang gegenüber Tag24  „sehr, sehr bedauerlich und schlecht“ und erwartet, dass diese Gemeinden ihre Entscheidung revidieren.

Die Evangelische Landeskirche in Sachsen erlaubt seit 2016 in Einzelfällen die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare. Dies muss aber durch den Pfarrer oder die Pfarrerin im Einzelfall geprüft und mit dem Kirchenvorstand beraten werden. Damit gehört Sachsen zu den Schlusslichtern unter den liberalen evangelischen Landeskirchen. Nur die Württembergische Kirche ist noch rückständiger: Dort ist bislang keine Form der Gleichstellung von Homopaaren vorgesehen.


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