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§175: Kabinett hat Entschädigung beschlossen

Das Kabinett hat am Vormittag das Gesetz zur Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern des „Schwulenparagrafen“ verabschiedet. Bis zuletzt hatte es zwischen CDU/CSU und SPD Unstimmigkeiten über das Gesetz gegeben. Schließlich haben sich das Bundesinnenministerium und das Bundesjustizministerium auf letzte Änderungen geeinigt.

Endlich Gerechtigkeit

Jörg Litwinschuh, geschäftsführender Vorstand der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld (BMH), die an einer Aufarbeitung und Dokumentation der einzelnen Schicksale arbeitet, begrüßte den Gesetzentwurf als „bedeutenden Meilenstein auf dem langen Weg zur Rehabilitierung der Opfer des § 175 StGB“ und sprach Bundesjustizminister Heiko Maas, der Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes Christine Lüders und denjenigen Abgeordneten in allen Bundestagsfraktionen, die sich für die Rehabilitierung engagiert haben, seinen Dank aus. „Ich bin sehr froh darüber, dass nun endlich Gerechtigkeit hergestellt wird“, so Litwinschuh.

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt, „dass damit nach langen Jahrzehnten der Ignoranz endlich rechtspolitische Konsequenzen aus den schweren und massenhaften Menschenrechtsverletzungen gezogen werden, die auch vom demokratischen Staat an homosexuellen Menschen begangen wurden“.


[perfectpullquote align=“full“ cite=““ link=““ color=““ class=““ size=““]Wir schulden es den inzwischen schon sehr betagten Opfern.[/perfectpullquote]

Zahlreiche Verbände hatten zuletzt Druck auf die Regierung gemacht, mit den Entschädigungen nicht länger zu warten. In einem offenen Brief hatte sich die Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule Juristen (BASJ) an Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) gewandt. „Wir erwarten […], dass den noch lebenden Opfern der Homosexuellenverfolgung jetzt schnell Gerechtigkeit widerfährt und es nicht ein Thema bleibt, das im Hinblick auf den bevorstehenden Wahlkampf diskutiert und nicht umgesetzt wird“, hieß es in dem Brief. „Dies allein schon, weil wir es den inzwischen schon sehr betagten Opfern und der Werteordnung unserer Gesellschaft schulden.“

Der Gesetzentwurf von Justizminister Maas (SPD) sieht vor, alle in der Nachkriegszeit nach Paragraf 175 Verurteilten vollständig zu rehabilitieren. Allerdings gibt es Ausnahmen: sexuelle Handlungen nämlich, die unter Nötigung, wegen Gewalt oder Ausnutzung von Abhängigkeiten vorgenommen wurden. Die noch lebenden Verurteilten sollen Entschädigungszahlungen erhalten: 3.000 Euro pro Urteil und zusätzlich 1.500 Euro pro Jahr in Haft. Auch die Stiftung Magnus Hirschfeld soll Geld erhalten. Insgesamt will die Regierung 30 Millionen Euro bereitstellen. Grüne und Linke hatten bereits bei Bekanntwerden des Gesetzentwurfes im Oktober kritisiert, dass die Entschädigungen nicht weit genug gingen.


Vor 23 Jahren abgeschafft: Paragraf 175

Ein Gutachten im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, ADS, hatte im vergangenen Jahr die kollektive Rehabilitierung durch ein Aufhebungsgesetz empfohlen. Somit würde man den Opfern Einzelfallprüfungen ersparen, bei denen sie erneut mit der entwürdigenden Verletzung ihrer Intimsphäre konfrontiert würden. Insgesamt wurden in Deutschland seit 1945 nach ADS-Angaben mehr als 50.000 Männer auf Grundlage des schwulenfeindlichen Paragrafen 175 verfolgt und zu teils mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Oft verloren sie außerdem Arbeitsplatz und Wohnung und wurden sozial ausgrenzt. Endgültig abgeschafft wurde der Paragraf 175 im Jahr 1994, in der DDR war dies bereits 1968 geschehen.


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