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Norwegische Pässe bald mit dritter Geschlechtsoption?

Raus aus der Geschlechterbinarität: Laut mehreren Onlinemedien gab die norwegische Labour-Partei bekannt, dass sie im Rahmen ihres Parteiprogramms 2017-2021 die Einführung einer dritten Geschlechtsoption in Pässen und anderen offiziellen Dokumenten diskutieren werde. Demnach würde es Norwegerinnen und Norwegern künftig möglich sein, ihr Geschlecht nicht nur mit «männlich» oder «weiblich», sondern mit der dritten Option «hen» anzugeben. Das Wort «hen» stammt aus dem Schwedischen und wird dort als geschlechtsneutrales Personalpronomen verwendet.

Frei leben
Das Ziel dieser Gesetzesanpassung wäre klar: Staatsbürgerinnen und –bürger sollen ihre Geschlechtsidentität nicht mehr nur innerhalb der gewohnten strikten Einteilung von Mann und Frau definieren müssen. «Jede Person soll gemäss ihrer Identität leben können», wird Labour-Parteimitglied Mani Hussaini zitiert. Das Gesetz müsse an die Realität angepasst werden, nicht umgekehrt.

Noch nicht weit verbreitet
Die Debatte über die Einführung eines dritten Geschlechts ist nicht neu in Norwegen. Bereits im letzten Frühjahr schlug die sozialliberale Partei «Venstre» dem Parlament eine entsprechende Gesetzesänderung vor, allerdings ohne Erfolg. Sollte die Labour-Partei nun eine mehrheitsfähige Vorlage liefern, so wäre Norwegen eines von nach wie vor wenigen Ländern, die ein drittes Geschlecht vorsehen – bis jetzt tun dies zum Beispiel Australien, Dänemark, Neuseeland, Nepal, Pakistan oder Indien. «Zudem laufen zurzeit auch in Österreich oder Deutschland Gerichtsverfahren zur nicht-binären Geschlechtsoption, während Schottland bereits 2016 beschlossen hat, diese einzuführen», erklärt Henry Hohmann, Präsident von Transgender Network Switzerland. Das sei eine erfreuliche Tendenz: «Ich begrüsse es sehr, dass immer mehr Staaten dazu übergehen, auch für diejenigen Menschen eine Geschlechtsoption anzubieten, die sich nicht als Frau oder Mann definieren. Grundsätzlich bleibt jedoch die Frage, ob der amtliche Geschlechtseintrag nicht überhaupt abzuschaffen wäre. Es gibt eigentlich keinen vernünftigen Grund, warum eine Rechtsordnung zwischen Mann und Frau unterscheidet.»



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