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Die Schweiz ermöglicht Stiefkindadoption für eingetragene Partnerschaften

Bild: iStockphoto

Mit 127 zu 60 Stimmen und 2 Enthaltungen hat das Schweizer Parlament am 30. Mai die Einführung der Stiefkindadoption beschlossen. So sollen Männer und Frauen das Kind des eingetragenen Partners/der eingetragenen Partnerin adoptieren können.

Am 30. Mai hat der Schweizer Nationalrat der Revision des Adoptionsgesetzes zugestimmt. Diese sieht vor, dass eingetragene Partner das leibliche Kind des Partners adoptieren können. Mit 95 zu 92 Stimmen relativ knapp angenommen wurde der Absatz, der die Stiefkindadoption auch Paaren ohne Trauschein ermöglicht. Ebenfalls gelockert wird das Adoptionsgeheimnis. So sollen Eltern, die ihr Kind einst zur Adoption freigegeben haben, sowie ihre direkten Nachkommen Auskunft über die Identität des volljährigen Adoptivkindes erhalten, sofern dieses zugestimmt hat.

In der vorangehenden Diskussion stellte sich BDP-Nationalrat Bernhard Guhl hinter die Stiefkindadoption für eingetragene Paare, nicht aber für Elternpaare ohne Trauschein: «Es ist für das Kind besser, wenn die Eltern sich vor der Adoption rechtlich binden.»

Justizministerin Simonetta Sommaruga, die sich schon in der Abstimmung im Ständerat für die Revision des Adoptionsrechts eingesetzt hatte, forderte den Nationalrat auf, das Kindswohl zu berücksichtigen: «Wenn das Recht und die gelebte Realität auseinanderklaffen, geschieht das auf dem Buckel der Schwächsten. Und in diesem Fall sind das die Kinder.» Das geltende Adoptionsrecht stamme aus den Siebzigerjahren. Seither habe sich die Gesellschaft weiterentwickelt und würde heute eine grosse Vielfalt leben, so Sommaruga.


SVP-Nationalrat David Zuberbühler warf der Bundesrätin eine Salamitaktik vor mit dem Ziel, gleichgeschlechtlichen Paaren bald die Volladoption zu ermöglichen. «Glauben Sie etwa nicht, dass dies der nächste logische und in meinen Augen falsche Schritt sein wird?»

Die vom Ständerat verabschiedete Revision des Adoptionsrechts beinhaltete ursprünglich die Volladoption für gleichgeschlechtliche Paare, wurde jedoch vom Nationalrat abgelehnt. Der abgespeckte Gesetzesentwurf wurde im März 2016 vom Ständerat mit 25 zu 14 Stimmen angenommen (MANNSCHAFT berichtete).

LGBT-Organisationen wie der Dachverband Regenbogenfamilien fieberten der Abstimmung mit grosser Spannung entgegen.



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