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Nationalrat spricht sich für Schutz der sexuellen Orientierung aus

Geht es nach dem Nationalrat, so soll der Schutz der sexuellen Orientierung in der Rassismus-Strafnorm des Strafgesetzbuches aufgenommen werden.

(gzy) Heute Nachmittag hat der Nationalrat mit 103 zu 73 Stimmen bei 9 Enthaltungen der Ausweitung der Rassismus-Strafnorm – auch bekannt als Anti-Diskriminierungsgesetz – auf die sexuelle Orientierung zugestimmt. SP-Nationalrat Mathias Reynard hatte die parlamentarische Initiative im März 2013 eingereicht. Das Geschäft geht nun an den Ständerat.

Die bestehenden Absätze im Artikel 261bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches sollen nebst der Rasse, Ethnie und der Religion neu auch die sexuelle Orientierung vor Diskriminierung und Hassdelikten schützen. In seiner Ansprache vor der Abstimmung rief Reynard in Erinnerung, dass Suizidversuche bei schwullesbischen Jugendliche um bis zu fünfmal höher seien als bei heterosexuellen Jugendlichen.


Nationalrat Reynard hat die Initiative im März 2013 eingereicht. (Bild: parl.ch)
Nationalrat Reynard hat die Initiative im März 2013 eingereicht. (Bild: parl.ch)
Obwohl die Diskriminierung aufgrund der Lebensform bereits in der Bundesverfassung untersagt ist, besteht gemäss Reynard eine Gesetzeslücke bei der strafrechtlichen Verfolgung von Aufrufen zu Hass aufgrund der sexuellen Orientierung. «Im aktuellen Strafgesetzbuch ist ausschliesslich die Verfolgung der Diskriminierung wegen Rasse, Ethnie oder Religion vorgesehen, nicht aber wegen homophober Äusserungen», schreibt Reynard in der eingereichten Initiative.

Artikel 261bis soll wie folgt erweitert werden:

    Wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung zu Hass oder Diskriminierung aufruft,

  • wer öffentlich Ideologien verbreitet, die auf die systematische Herabsetzung oder Verleumdung der Angehörigen einer Rasse, Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung gerichtet sind,
  • wer mit dem gleichen Ziel Propagandaaktionen organisiert, fördert oder daran teilnimmt,
  • wer öffentlich durch Wort, Schrift, Bild, Gebärden, Tätlichkeiten oder in anderer Weise eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabsetzt oder diskriminiert oder aus einem dieser Gründe Völkermord oder andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost oder zu rechtfertigen sucht,
  • wer eine von ihm angebotene Leistung, die für die Allgemeinheit bestimmt ist, einer Person oder einer Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung verweigert,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.


Standesinitiative Genf angenommen
Angenommen wurde die Standesinitiative des Kantons Genf mit 102 zu 81 Stimmen, die eine Ausweitung des Artikels 8 der Bundesverfassung auf die sexuelle Orientierung verlangte.

Korrigendum:
Nicht angenommen wurde die Petition der Jugendsession 2013 «Gleichberechtigung von Homosexuellen». Die Rechtskommission des Nationalrats hatte die Petition bereits im November 2014 zur Ablehnung vorgeschlagen. «Zu breit formuliert» sei die geforderte Gleichberechtigung sagte GLP-Nationalrat Beat Flach in seiner heutigen Ansprache vor der Abstimmung. Zudem werden verschiedene Anliegen der Gleichberechtigung, darunter die Öffnung der Ehe und die Erweiterung des Anti-Diskriminierungsgesetzes, bereits in einzelnen parlamentarischen Initiativen thematisiert.


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