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Bundesrat will die Stiefkindadoption öffnen

Stiefkindadoption
Geht es nach dem Bundesrat soll ein eingetragener Partner das Kind des Partners adoptieren dürfen. (Bild: Caitlin Childs, Creative Commons)

Bis heute ist die Stiefkindadoption nur Ehepaaren vorbehalten.

Gemäss dem Bundesrat soll nun jeder Mann und jede Frau, die in einer faktischen Lebensgemeinschaft sind, das Kind des Partners adoptieren können. Dazu gehören auch eingetragene Paare. Zudem will er die Voraussetzungen für eine Adoption und die Adoptionsgeheimnisse lockern.

Der Bundesrat hat in seiner Mitteilung bestätigt, dass Kinder, die vom Partner der Mutter beziehungsweise des Vaters nicht adoptiert werden können, gegenüber Kindern in ehelichen Gemeinschaften benachteiligt sind. Gemäss dem Bundesrat wuchsen 2011 in über 10 000 Privathaushalten Kinder in faktischen Lebensgemeinschaften auf. „Beim Tod des leiblichen Elternteils droht ihnen beispielsweise der Verlust der anderen Bezugsperson“, schreibt der Bundesrat.

Das Kindeswohl steht im Zentrum
Nebst der Öffnung der Stiefkindadoption soll auch das Mindestalter von adoptionswilligen Paaren von 35 auf 28 Jahren gesenkt werden. Bei einer Adoption soll die Mindestdauer der Ehe neu bei drei statt wie bisher fünf Jahren festgesetzt werden.


In seiner Botschaft hält der Bundesrat an mehreren Stellen fest, dass ihm das Kindeswohl zentral sei. Zuständige Behörden sollen neu einen grösseren Spielraum erhalten, wenn es um die Beurteilung von Einzelfällen geht. Sie dürfen von gewissen Adoptionsvoraussetzungen abweichen, um besonderen Umständen besser gerecht werden zu können. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Lockerung des Adoptionsgeheimnisses sieht vor, dass die leiblichen Eltern die Personalien des adoptierten Kindes erfahren dürfen, sofern das volljährige Kind der Bekanntgabe zustimmt.

Via Facebook begrüssten zahlreiche LGBT-Organisationen den Vorschlag des Bundesrats, darunter der Dachverband Regenbogenfamilien sowie Transgender Network Switzerland.


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