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Mexiko erkennt Adoptionsrechte landesweit an

Es sei diskriminierend, homosexuellen Paaren das Recht auf Adoption, so das Oberste Gericht

Adoption
Symboldbild. (Bild: Aleksandar Georgiev/iStockphoto)

Nachdem Mexiko-Stadt im letzten Dezember die Homo-Ehe und die damit verbundenen Rechte eingeführt hatte, hat nun das Oberste Gericht das Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare mit neun zu zwei Stimmen landesweit für gültig erklärt. Dies geschah nur eine Woche nachdem das Gericht die Gültigkeit der Homo-Ehe auf das ganze Land erweitert hat.

Es sei diskriminierend, homosexuellen Paaren das Recht auf Adoption zu verweigern, wenn man ihnen schon das Recht zu heiraten gibt, so das Oberste Gericht. Es gäbe ungenügend Beweise, dass ein gleichgeschlechtliches Elternpaar einen «unerwünschten Einfluss auf die Einheit der traditionellen Familie» hat. Das Oberste Gericht kam zu diesem Befund, nachdem die mexikanische Generalstaatsanwaltschaft zusammen mit konservativen Gruppen eine Klage gegen die Adoptionsrechte eingereicht hatte.

«An erster Stelle steht das Wohlergehen des Kindes, somit ist diese Reform nicht gesetzeswidrig sagt Richter Arturo Zaldivar.


Wenn schon die gleichgeschlechtliche Ehe anerkennt werde, so solle man bei den dazugehörigen Rechten keine Ausnahme machen, so auch die staatliche Nachrichtenagentur Notimex. Die Entscheide des Obersten Gerichts sind im ganzen Land gültig, auch wenn die Gesetze in den jeweiligen 31 Bundesstaaten nicht angepasst werden.


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