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§175: «Bei Entschädigungen wurde grosser Fehler gemacht»

BISS-Vorstandsmitglied Georg Härpfer hat erfolgreich für das Rehabilitierungsgesetz gekämpft

Entschädigung §175
Georg Härpfer (Foto: Kriss Rudolph)

Anfang nächster Woche findet in Berlin die Jahrestagung von BISS statt, der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren. Vorstandsmitglied Georg Härpfer hat erfolgreich für ein Rehabilitierungsgesetz gekämpft, das 2017 verabschiedet wurde (MANNSCHAFT berichtete) und sich auch für die Härtefall-Regelung eingesetzt, die später folgte. Nun tritt er nicht mehr an, will aber weiter kämpfen.

«Schwule Seniorenpolitik – wohin geht die Reise? Bestandsaufnahme und Standortbestimmung», so der Titel der 4. BISS-Jahrestagung (Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren) am 23./24. September in Berlin. Georg Härpfer ist dabei, kandidiert aber nicht mehr. Der heute 70-Jährige hat viel erreicht: Wer nach Paragraph 175 verfolgt und verurteilt wurde (oder gegen den «nur» ermittelt wurde), dem steht eine Entschädigung zu.

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