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OPs an inter Kindern sollen weitgehend verboten werden

Ein Referentenentwurf sieht vor, dass medizinische Eingriffe künftig nur in unaufschiebbaren Fällen und zur Abwendung von Lebensgefahr zulässig sind

Geschlechtszuweisende Operationen
Symbolbild (Foto: engin akyurt/Pixabay)

Geschlechtszuweisende operative Eingriffe sollen verboten werden: Der Referentenentwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern wurde am 9. Januar an Länder und Verbände zur Stellungnahme übersandt. Mit dem Entwurf soll die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden, gesetzlich klarzustellen, «dass geschlechtsangleichende medizinische Eingriffe an Kindern nur in unaufschiebbaren Fällen und zur Abwendung von Lebensgefahr zulässig sind».

Vorgesehen ist ein Verbot geschlechtsverändernder OPs an Kindern durch die Einschränkung der Personensorge der Eltern. Als Ausnahmen gelten Eingriffe, die das Familiengericht zur Abwendung einer Lebensgefahr oder erheblichen Gesundheitsgefahr genehmigt hat oder wenn das mindestens 14-jährige Kind dies ausdrücklich will und keine Gefahr für Leben oder Gesundheit besteht.

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Der vorliegende Referentenentwurf «Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern vor geschlechtsverändernden operativen Eingriffen» vom Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz wird vom Grünen-Abgeordneten Sven Lehmann, dem Sprecher für Querpolitik der Bundestagsfraktion, begrüsst. «Intergeschlechtliche Kinder sind nicht krank. Die Gesellschaft muss einfach akzeptieren, dass es mehr gibt als Jungen und Mädchen.

Trotz der medizinischen Leitlinien sind in den letzten Jahren unverändert viele Säuglinge mit uneindeutigen Geschlechtsmerkmalen ohne medizinische Notwendigkeit Genitaloperationen unterzogen worden. Damit wurde das Recht dieser Kinder auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung verletzt und lebenslanges Leid für viele Menschen verursacht.» Einzelheiten müssten Lehmann zufolge aber im parlamentarischen Verfahren mit den Expert*innen geklärt und nachgebessert werden. «Wir erwarten von der Bundesregierung außerdem, dass sie einen Fonds auflegt und intergeschlechtliche Menschen entschädigt, die unter den Folgen von nicht medizinisch indizierten geschlechtsangleichenden oder -verändernden Operationen leiden.»


Die Linke signalisiert ebenfalls Zustimmung, fordert aber auch Nachbesserungen – etwa einen Fonds für Geschädigte früherer Operationen.

Jens Brandenburg, Sprecher für LGBTIQ der FDP-Bundestagsfraktion, erklärte:  «Geschlechtsangleichende Operationen an Kindern ohne medizinische Notwendigkeit sind ein gravierender Eingriff in ihre Autonomie und körperliche Unversehrtheit. Sie müssen endlich wirksam verboten werden. Es ist gut und überfällig, dass die Justizministerin den seit Jahren versprochenen Referentenentwurf vorlegt.»

Die Selbstbestimmung der Betroffenen gehöre in den Mittelpunkt. Ein Verbot geschlechtsangleichender Operationen an Kindern dürfe nicht dazu führen, trans Jugendliche in ihrer körperlichen Selbstbestimmung einzuschränken. Die starke Rolle der Familiengerichte im Entwurf müsse daher kritisch hinterfragt werden, so Brandenburg.


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In Sachen Beratung und Aufklärung über Trans- und Intergeschlechtlichkeit springe der Entwurf zu kurz. «Gute Beratungsangebote brauchen Eltern genauso wie Familienrichter und das medizinische Personal. Nicht jahrzehntealte Vorurteile, sondern der aktuelle Stand der Wissenschaft und die geschlechtliche Selbstbestimmung der Betroffenen sind entscheidend.»


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