in

Kein Asyl für schwulen Russen – Hungerstreik beendet

Laut Gericht habe der 39-Jährige seine sexuelle Orientierung nicht glaubhaft machen können, obwohl er mehr als 18 Jahren in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung lebt

Abschiebung
Ihm droht die Abschiebung: Andrei P. (Foto: Quarteera)

Der Asylsuchende aus Russland hatte am 28. August einen unbefristeten Hungerstreik und eine Protestaktion gestartet. Grund war das ablehnende Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg (Bayern).

Den Hungerstreik musste Andrei am Montag abbrechen. «Ich hatte Schmerzen in meiner Leber und Bauchspeicheldrüse, ich schlief vier Tage lang drei bis vier Stunden lang und es war ein unglaublicher Stress, mit einem Poster vor allen Leuten zu stehen», erklärte er gegenüber MANNSCHAFT.

Das bringt die September-Ausgabe der MANNSCHAFT!

Grund für seinen Protest war das ablehnende Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg. Die Richterin hatte ihre Entscheidung unter anderem damit begründet, dass die sexuelle Orientierung des Klägers nicht glaubhaft gemacht worden sei, obwohl er mehr als 18 Jahren in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung lebt.

Flucht mit seinem Partner
Andrei, Vater eines Kindes, ist im Jahr 2015 zusammen mit seinem Partner Boris nach Deutschland aus St. Petersburg wegen Angst vor Verfolgung geflüchtet. Nach einem ablehnenden BAMF-Bescheid hat das Paar geklagt, zudem habe es immer wieder Willkür von Beamten erlebt. Nach einem dreijährigen Gerichtsverfahren hat das Gericht über die Klage von Andrei im August 2019 negativ entschieden. Begründung: Es gebe Zweifel an Andreis sexueller Orientierung – obwohl Andrei mehrere Fotos, Videos und Zeugenaussagen über seine Lebensgegebenheiten als Nachweis gebracht habe. Das habe der Richterin jedoch nicht gereicht.


Wie es in einer Pressemitteilung der LGBTIQ-Organisation Quarteera heisst, führte das Gericht zur Begründung aus: «… der Kläger seine Homosexualität nicht zur Überzeugung des Gerichtes darlegen. Bei einigen Fragen weicht der Kläger aus und gibt erst auf wiederholte Nachfrage eine fragebezogene Antwort. … So ist es nicht nachvollziehbar, weshalb der Kläger ohne Weiteres nach dem ersten sexuellen Kontakt mit einem Mann sofort die Erkenntnis gehabt haben mag, homosexuell zu sein. … bleiben Schilderungen über die Gedanken für die Entscheidungsfindung oder einen inneren Konflikt zu seiner Homosexualität aus.»

Das Urteil liegt Quarteera nach eigenen Angaben vor. Die Berufung sei nicht zugelassen. Andrei droht eine Abschiebung, obwohl er bereits seit vier Jahren in Deutschland lebt und integriert sei.

«Im Juni 2015 sind wir nach Deutschland gekommen und bereits im Januar 2016 habe ich angefangen zu arbeiten. Ich arbeite seit 3 Jahren und versuche soweit wie möglich über die Runden zu kommen, ohne die Unterstützung von Organisation in Anspruch zu nehmen. Das ist nicht fair, dass wir gegen das System kämpfen, das von uns ständig die Gebühren fordert, diese unendliche Anwaltsrechnungen, wir können uns keine Kleidung kaufen und leben hungernd! Wir hatten auf einen positiven Entscheid gehofft und dass sich unsere Lage etwas verbessert. Jetzt kommen wir uns vor wie in einem absurden Theater“, so Andrei gegenüber Quarteera.


Mit seinem Hungerstreik wollte Andrei die Öffentlichkeit auf die «Willkür der Justiz in Bayern» aufmerksam machen und beschloss täglich vor dem Verwaltungsgericht in Regensburg zu protestieren. Die Reaktionen der Bürger*innen in Regensburg beschrieb er gegenüber MANNSCHAFT so:

«Die Bewohner der Stadt 80% reagierten nicht und waren nicht interessiert, drehten sich ab und senkten ihre Augen auf den Boden, 20% kamen zu fragen, sagten, dass sie verstehen, dass es wichtig ist und wünschten viel Glück! Wir haben grosse Unterstützung von verschiedenen Medien und Organisationen erhalten, und wir sind dankbar für diese starke Unterstützung.»

Unterstützt wird er auch von einem Mitglied des Nürnberger LGBTIQ-Vereins Fliederlich. Dirk Messberger hat eine Spendenaktion gestartet, um die Anwaltskosten zu bezahlen (zum Spendenaufruf bei Facebook. Etwa 6000 Euro werde man insgesamt wohl brauchen; knapp 1000 Euro sind schon zusammengekommen, wie Messberger am Dienstag gegenüber MANNSCHAFT sagte.

Gruppe «Saw» soll Morde an russischen LGBTIQ-Aktivist*innen planen

Bei Quarteera e. V. bedauert man die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, das Urteil auf den Nachweis der sexuellen Orientierung zu stürzen. «Wir sind davon überzeugt, dass die sexuelle Orientierung im gerichtlichen Verfahren mit Sicherheit weder belegt, noch widerlegt werden kann. Zweifel müssen zugunsten des Antragstellers gewertet werden. Solchen Nachweise von Flüchtlingen zu verlangen, stellt einen unangemessenen Eingriff in die Privatsphäre dar. Stattdessen sollte das Gericht nach individuellem Verfolgungsrisiko für Antragsteller in Russland erforschen.» Darüber habe das Gericht im vorliegenden Fall aber kein einziges Wort im Urteil verloren.

Das Leben für Schwule, Lesben und Bisexuelle in Russland ist seit der landesweiten Einführung des Gesetzes gegen homosexuelle Propaganda im Jahr 2013 prekär. Erst kürzlich war ein schwules Ehepaar mit seinen beiden Söhnen aus Moskau ins Ausland geflohen, nachdem ihnen die Behörden mit der Wegnahme ihrer beiden Söhne gedroht hatte (MANNSCHAFT berichtete).

Der Verein Quarteera erwartet, dass das Berufungsgericht die Forderungen an den Nachweis der sexuellen Orientierung auch als unzulässig ansehen werde und den Antrag von Andrei auf die nachträgliche Zulassung der Berufung genehmigen werde.


AfD LGBTIQ

AfD-Mann lästert über LGBTIQ als «sexuelle Abnormitäten»

ehe für alle

Wegen Formalität: Oberstes Gericht der Philippinen weist Ehe für alle ab